Müssen bei einer Zimmerabnahme (WG) alle Hauptmieter anwesend sein und müssen alle ihr Ok für das Zimmer geben?

3 Antworten

Gibt es ein schriftliches Übernahmeprotokoll? Wohl nicht, wenn die Freunding keine Übernahme gemacht hat. Dann ist zu wünschen, dass es eine kostendeckende Kaution gibt, wenn Mängel vorhanden sind. Denkt auch noch an die ausstehende Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016.

Alles Schriftlich vereinbaren, ganz wichtig! Im nachhinein gibt es immer stress wegen Streichen etc. Wenn Ihr Kaution noch habt, könnt ihr die schon einbehalten, aber das geht nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Als aller erstes müsst ihr ein Ultimatum (schriftlich natürlich) stellen, um alle Mängel zu beseitigen. Wenn die das dann nicht macht dann kannst auch irgendwann die Kaution verwenden um die Schäden zu reparieren. Aber das geht alles nur unter bestimmten Vorraussetzungen! Ihr könnt auch nur soviel einbehalten wie das beseitigen der Beschädigungen kostet. Der Rest geht wieder an sie zurück!

@R2D2xyz

Wir haben leider keine Kaution verlangt, aber im Mietvertrag haben wir festgesetzt, dass das Zimmer beim Auszug den gleichen Zustand wie beim Einzug haben muss.

@capri722

Dann habt ihr wohl nur die Möglichkeit die ehemalige Bewohnerin zu Mängelbeseitigung aufzufordern, mit dem Hinweis, dass ihr ansonsten den Schaden auf ihre Kosten beseitigen lassen würdet.

Folgt sie dieser Aufforderung nicht könnt ihr den Schaden selbst beheben / beheben lassen und ihr anschließend die Rechnung dafür zusenden und im Bedarfsfall auch einklagen.

Wir haben leider keine Kaution verlangt, aber im Mietvertrag haben wir festgesetzt, dass das Zimmer beim Auszug den gleichen Zustand wie beim Einzug haben muss.

Diese Klausel dürfte unwirksam sein, denn man muss nur renovieren, wenn es erforderlich ist; hier wird es generell verlangt.

Somit muss der Mieter nur besenrein hinterlassen.

Wenn also die Mieterin sich eine Rechtsberatung holt, werdet Ihr da wohl schlechte Karten haben.

Das Renovieren ist notwendig, da sie damit angefangen hat die Wand anzumalen (mit Bunten Farben). Diese Farbe hat sie versucht mit weiß überzumalen aber es ist noch deutlich erkennbar. Und so kann man das Zimmer in diesem Zustand eindeutig nicht weiter vermieten

@capri722

Bunte Wände müssen laut BGH-Urteil immer gestrichen werden, aber ansonsten muss nur besenrein hinterlassen werden wegen der unwirksamen Klausel.

Es gab eine Übergabe und damit wohl eine Bestätigung das alles in Ordnung ist.  Der Mieterin kann es egal sein wie ihr das intern regelt

Jetzt verklagst die Mieterin die deiner Mitbewohnerin den Streit erklärt. Oder du verklagst die Mitbewohnerin direkt. Deine Mitbewohnerin hat einen Fehler gemacht und haftet dafür.