Müssen alle Miter im Mietvertrag stehen?

8 Antworten

Wie schon mehrfach geschrieben, müssen nicht alle im Mietvertrag stehen.

Wenn allerdings der Vermieter darauf besteht (aus den erwähnten Gründen), kann man das zwar ablehnen, ist dann im Recht, aber ohne Wohnung. Der Vermieter kann die Regeln machen, er muss die Zustimmungs- oder Abnlehnungsgründe ja nicht nennen.

Wenn Deine Nicht alleinige Mietrin sein will - und da wird sie wohl einen Grund haben, solte sie alleine eine Wohnung anmieten und anschließend den Partner (den sie natürlich erst danach kennengelernt hat) mit einziehen lassen.

Je nach Gestaltung der Nebenkosten muss sie ihn dann nachmelden, aber dann kann nicht mehr zur Unterschrift gezwungen werden.

Vor Abschluss des Mietvertrages kann der Vermieter darauf bestehen, bei einem bereits bestehenden hingegen nicht. Der Zuzug eines Lebenspartners kann vom Vermieter i.d.R. auch nicht untersagt werden. Allerdings ist der Zugezogene dem Vermieter zu melden, damit dieser die Nebenkosten neu berechnen/anpassen kann.

Nein, das muss nicht sein. Dann wären beide Hauptmieter und können auch nur gemeinsam kündigen. Für den Vermieter haben 2 Hauptmieter natürlich den Vorteil, dass er sich an beide wenden kann wenn einer mal nicht zahlt.

Gesetzlich ist es jedenfalls nicht vorgeschrieben und man sollte sich auch nicht erpressen lassen.

Müssen nicht, aber sollten.

Hier spielt aber nur die Haltung des Vermieters eine Rolle. Er kann sich ja aussuchen, mit wem er nen Vertrag schließt. Es besteht also keinerlei Anrecht darauf, den Vermieter zu zwingen, den Vertrag nur mit deiner Nichte abzuschließen.

Müssen nicht. Aber der Vermieter kann darauf bestehen. Denn je mehr Schuldner um so besser;-) Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Das sind die Bedingen des Vermieters. Möchten die Mietinteressenten nicht gemeinsam als Mieter im Vertrag stehen gibt es keinen Vertrag, fertig.