Mündliche Wohnungszusage bindend?

9 Antworten

Nein, Mündliche Zusagen am Telefon sind nicht bindend. Ansprüche kannst Du also keine geltend machen.

Natuerlich sind muendliche Zusagen am Telefon bindend. Sie lassen sich nur meist nicht beweisen. Oft versteht man dann auch nur das, was man gern verstehen will und der Gegenueber hat tatsaechlich was ganz anderes gesagt. Da wird aus einem "Ich denke, wir duerften uns einig werden und koennen das dann am Dienstag schriftlich perfekt machen" dann schnell mal: "Wir sind uns bereits einig und werden diese bereits erzielte Einigung dann am Dienstag noch schnell aufs Papier bringen."

Allein schon die Verabredung zum Abschluss des schriftlichen Mietvertrages zeigt, dass noch kein muendlicher Mietvertrag zustande gekommen ist (ein schriftlicher ja sowieso nicht). Die muendliche Inaussichtstellung der Wohnung beinhaltet hier noch keinen Bindungswillen der Vermieterin. Sie wollte sich erst duerch Abschluss des schriftlichen Mietvertrages binden. Ohne Mietvertrag kann es aber auch keine sich aus einem Mietvertrag ergebenden Ansprueche geben.

Wann zahlt man denn einen Makler im voraus bzw. hat kosten wenn es keinen Vertrag gibt? Bis jetzt ist dir nur ein Aufwand entstanden aber keine kosten...

leider Nein, eine mündliche Zusage gilt nicht, du brauchst etwas schriftliches und Maklerkosten kannst du nicht geltend machen.

Eine Absichtserklärung ist noch kein Vertrag. Der käme erst mit Unterschrift beider Vertragspartner zu stande. Leider hast du hier nach meiner Rechtskenntnis keine Handhabe.

Aber evtl. fällt die endgültige Entscheidung am Freitag doch positiv aus.