Motorrad über 95ps fahren, trotzdem auf 48 drosseln, welche Strafe ?

8 Antworten

Danke an alle die geantwortet haben, echt schade. Alle 600er Supersport fallen somit vom a2 weg :(

Nonameguzzi  30.09.2017, 22:36

Die einzig praktikable Lösung wäre du kaufst eine CBR 600R Mit Motorschaden am besten so ne 2002er 

Dan eine Verunfallte CBF600 wo der Motor noch geht dan baust du den Motor der ABD in die CBR und hast eine Leistung des nicht gedrosselten Motors von glaube 78Ps dann verbaust du ne Drosselung der CBF und bist auf 48Ps runter.

Wär technisch möglich da der 600er 4 Zylidner Vergaser baulich absolut identisch ist und in der CBF Variante einen anderen Zylinderkopf hat.

Gaskutscher  30.09.2017, 22:40
@Nonameguzzi

Wobei er für den Aufwand und das Geld auch gleich zwei 300er kaufen könnte. Zusammen also auch 600 ccm. :D

Das gleiche was alle A2 Besitzer blüht die ein Bike das über 70 KW hat und auf 35 KW gebracht wurde und im Ausland damit fahren das passiert dir hier  . 

Da wird meist sogar das Bike eingezogen . 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  

Und eine R6 fährt sich mit nur 48PS wie ein Rennpferd mir nur einem Bein laufen kann und wird von jedem 30 PS Bike das an der Ampel abgezogen weil die Gurke nicht mehr aus dem Quark kommt mit 48 PS den das Gewicht bleibt ja und es ist ach kein Drehmoment mehr vorhanden weil. der wird mit den 48 PS nicht mehr erreicht .


Konsequenz der Änderung   Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). 
Dieser gilt jedoch nur im Inland.    Wichtiger Hinweis für das Ausland   Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 
Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Vom Knast ganz abgesehen . Und das Fahrzeug wird eingezogen und zwangsversteigert . 
Ganz blöde und dumme Idee so was zu machen . 

wenn du das Bike auf 35kW drosseln läßt (0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht)
und dies auch genehmigen/eintragen läßt und einen FS der Klasse A2 besitzt, dann passiert gar nichts.....

alles andere wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.....

Ghostmaster370  30.09.2017, 21:26

Nein seit Anfang des Jahres darf die maximale ungedrosselte Leistung 96 PS nicht übersteigen.

Gaskutscher  30.09.2017, 22:39
@Ghostmaster370

Genauer gesagt seit dem 28.12.2016 - nun auch in .de.

Außer man hat den A2 davor erworben.

Es ist der Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" welche mit einere Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann...