Motorrad im Mietgarten abstellen verboten?

7 Antworten

Das regelmäßige Abstellen von Kfz auf Flächen, die nicht dafür geeignet und vorgesehen sind, muss kein Grundstückseigentümer dulden. Die Gefahren, die dabei für die Umwelt ausgehen, sind zu groß.

Wenn Du es vormachst mit Deinem Motorrad, machen viele bald Ähnliches nach.

Wenn es heißt, Du darfst in Deinem Gartenstück machen, was Du willst, so ist das nicht wortwörtlich zu nehmen, sondern es bezieht sich auf das, was man Üblicherweise im Garten macht.

Gemüse anbauen, Blumenbeete, Rasen einsäen usw. Abhängig von den Verhältnis rund herum vielleicht noch einen Grillplatz anlegen und solche Sachen.

Was in der Regel dabei auch enthalten ist, ist die Erlaubnis zum Aufstellen von Gartenhäuschen für Geräte, für Gartenmöbel etc.

Daraus nun mein Vorschlag: Bau Dir doch eine Hütte für Gartengeräte so groß, dass Dein Motorrad hineinpasst. Ist es in der Hütte, ist es geschützt und zwar nicht nur vor Wind, Wetter, Vandalismus und Diebstahl, sondern auch vor den Blicken der Leute, die Dir nicht das Abstellen des Motorrads in Deinem Gartenstück erlauben wollen.

Bleiben allenfalls die 10 Meter Wiese zwischen Deinem Garten und der Straße. Wenn Du hier laufend beobachtet wirst, kann es durchaus mal dazu kommen, dass Dir untersagt wird, hier einen Trampelpfad zu trampeln bzw. mit dem Motorrad im Lauf der Zeit zu erzeugen. Aber das ist wiederum ein ganz anderes Thema.

Grundsätzlich gilt: Wer ein Fahrzeug anschafft, egal ob Auto, Motorrad, Wohnmobil oder Yacht, muss sich auch darum kümmern, wo er es sicher unterbringen oder abstellen kann. Das kann weder der Allgemeinheit noch einem Dritten Grundstückseigentümer aufgelastet werden.

Nun, das Aufstellen von Geräteschuppen u.ä. ist das Einzige, was schriftlich untersagt ist. Von daher ... Naja, ich versteh schon. Klar bin ich deprimiert. Ein Motorrad kostet viel Geld und da es wesentlich leichter zu beschädigen bzw. zu stehlen ist als ein Auto, tut man sich schwer, es einfach irgendwo hinzustellen, wo besoffene Jugendliche die Straße entlangtaumeln ... Vielleicht bin ich auch einfach nur besonders enttäuscht. Ich fahre seit 15 Jahren aktiv und viel Motorrad. Ich hatte immer "Gentlemen Agreements" mit meinen Vermietern und nie Ärger. Ich bin nun von der Klein- in die Großstadt gezogen und dachte, ich mach es mit meinem kleinen Garten extra richtig und gebe mir große Mühe, dass kein Nachbar sich über Motorenlärm oder Abgase beklagt. Also schiebe ich von und zur Straße (Im Gegenteil, meine Nachbarin hat sogar angeboten, schriftlich ihr Einverständnis für die Abstellerei zu geben , sollte die KoWo derartiges verlangen). Obwohl die Wiese, über die ich muss, eh schon ordentlich strapaziert wird, schiebe ich immer mal woanders lang, damit sich kein Pfad bildet... Und trotz aller Bemühungen kommt da nicht ein Millimeter Kulanz oder Toleranz zurück. Aber ich bin doch der, der hier Miete zahlt ... und trotzdem hab ich nichts zu melden? Ich komm mir vor wie zu DDR-Zeiten hier bei der ganzen Gleichmacherei in diesem Block ... ich muss hier raus ... es war wohl ein Fehler, überhaupt in sowas einzuziehen.

Im Übrigen habe ich keine Vorschriften gefunden, dass KFZ regelmässsig auf Flächen abgestellt werden müssen, die speziell gegen das Eindringen von umweltgefährdenden Stoffen geschützt sind. Im Gegenteil, es wird empfohlen, PKW-Stellplätze aus Rasengittersteinen o-ä. zu bauen, um den Anteil der versiegelten Flächen auf dem Grundstück zu reduzieren (Stichwort Regenwasserabgabe). Aber auch das ist ein anderes Thema.

Der entscheidende Punkt ist wohl, dass es ein Garten ist und der Vermieter voraussetzen darf, dass er als Garten genutzt wird. Daran beisst wohl die Maus keinen Faden ab.

Danke nochmal allen Antwortern.

@mischmi75

Das ist wohl so. Auf eine Kleinigkeit will ich noch hinweisen:

Im Übrigen habe ich keine Vorschriften gefunden, dass KFZ regelmässsig auf Flächen abgestellt werden müssen, die speziell gegen das Eindringen von umweltgefährdenden Stoffen geschützt sind.

Da stimme ich Dir zu, aber ich habe geschrieben:

...muss kein Grundstückseigentümer dulden.

Das bedeutet, ein Abstellplatz wird auch schnell zum Schrauberplatz. Macht einer z. B. an seinem Auto einen Ölwechsel im Garten hinter dem Haus und dooferweise schüttet er die Auffangwanne um und ein Teil des Öls läuft in den angrenzenden Bach oder in den Revisionsschacht der Kanalisation, der im Garten verbuddelt ist, hat zunächst einmal der Grundstückseigentümer die Verantwortung. Von ihm wird man Schadensersatz verlangen und er kann dann zusehen, wie er das Geld wieder von seinem Mieter bekommt.

Die Rechtslage ist so, dass der Eigentümer dir das Hinstellen auf seinem Grundstück an dieser Stelle untersagt und du diesem Folge zu leisten hast, sofern es keine anderen vertraglichen Bestandteile gibt, die dir das Abstellen dort erlauben.

Verdammt viel Text in der Frage und den Antworten und dabei ist es doch so einfach ;-)

Nur weil der Vermieter sich nicht an einen Punkt hält - was du entsprechend reklamieren kannst - gibt dies dir nich lange nicht das Recht, gegen einen anderen Punkt zu verstoßen.

Viele Grüße

Michael

Siehst Du. Deshalb viel Text, weil man sich eben schnell falsch verstehen kann. Der Vermieter macht hier keinen Fehler. Die KoWo -Leute haben bereits bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass mein Garten von der allgemeinen Grünanlagenpflege ausgeschlossen ist. Ich wollte damit nur zeigen, dass es ein Widerspruch ist, wenn mir diese Leute mit dem Abstellen des Motorrades einen Verstoß gegen die Hausordnung vorwerfen, wobei sie selbst in einem anderen Zusammenhang eindeutig erklärten, dass der Garten keine Grünfläche im Sinne der Hausordnung sei (und nur auf solcher ist das Abstellen von KFZ verboten). Also was denn nun?

Um genau zu sein, ist mein Garten im Mietvertrag auch nicht als "Garten" bezeichnet. Darf die KoWo einfach voraussetzen, dass ich das Stück Land aus Garten ansehe und nur auf die entsprechende Art nutze?

Woraus leitet die KoWo nun ihr Recht ab, mir das Abstellen hier zu verbieten?

Zur Nutzung dieses Gartens gibt es überhaupt keine schriftliche Festlegung. 

Es muss  auch nicht immer alles angegeben werden weil es sich bei bestimmten Sachen von selbst ergibt oder die gesetzlichen greifen.

Z.B. eine Garage ist für KFZ oder Motorrad un darf nicht als Abstellraum genutzt werden.(Brandschutzverordung)

Du mietest eine Garage aber der Platz davor ist nicht mitvermietet; Du musst Zugang zur Garage haben aber darfst nicht Dein Auto davor stellen.

In der HA steht zwar, das Abstellen von KFZ auf den Grünflächen sei verboten, im nächsten Absatz wird das eigenmächtige Gestalten der Grünflächen (Rasen mähen, Hecke schneiden etc.) auch verboten, das machen alles KoWo-Leute. Da zweitens in meinem Garten nicht stattfindet (ich muss dort selber mähen etc), zähle ich meinen Garten auch nicht als Grünfläche im Sinne der HA (um genau zu sein, sehe ich meinen Garten nicht als Teil der Gemeinschaftsflächen. 

Wie Du es siehst ist Deine Sichtweise, die Vermietung/ Verwaltung sieht das anders und es ist anders.

Es ist zwar keine Gemeinschaftsfläche aber eine Grünfläche.

Ich habe dort ein Sondernutzungsrecht. Der Garten steht sowieso nur mir allein zur Nutzung zur Verfügung. 

Ja, dass die anderen Mieter da nichts zu zu haben und Du Deinen garten bewirtschaften kannst bzw. musst

Es wäre kein versiegelter Stellplatz, Öl könnte ja auslaufen ..

Berechtigter Einwand.

Soll ich mich auf einen Streit einlassen?

Wenn Du die Kündigung unbedingt willst dann mache ruhig weiter.

Ok. Danke für Eure Mühe. Ich seh schon. Es wird Zeit, dass ich mir was Neues suche. Bei einer derart intoleranten Vermietung möchte ich auch nicht bleiben. Und wenn die Rechtslage auch eher gegen mich ist, wird's Zeit, zu verschwinden.

Wie DU deine angemietete Grünfläche siehst steht nicht zur Debatte. Fakt ist, es ist eine Mietsache, deren Nutzung genau festgelegt ist. An diesen Vertragsbestandteil hast Du dich zu halten.

Wenn eines Tages dein Motorrad nicht mehr da ist, weil der Vermieter es hat entfernen lassen, wirst Du große Augen machen. Noch größer werden diese, wenn Bagger anrücken um das vermeintlich durch auslaufende Flüssigkeiten verunreinigte Erdreich abzutragen, zu entsorgen und dir dann die Rechnung dafür präsentiert wird.

Das dir im Übrigen noch die Kündigung des Mietvertrages wegen unzulässiger Nutzung der Mietsache ins Haus flattert, kommt dann noch obendrauf. Also, mach es wie jeder andere normale Mensch auch, park dein Moped da, wo es hingehört.

Es gibt Schutzhauben für Motorräder bei Louis, polo, HeinGericke oder sonstwo, die kosten weit weniger als der Ärger der dir ins Haus stehen könnte.

Das ist ja grad der Punkt. Zur Nutzung dieses Gartens gibt es überhaupt keine schriftliche Festlegung. Wortwörtlich gab es bei Vertragsunterschrift den Satz "Sie können in Ihrem Garten tun und lassen, was sie wollen". Ist also das Abstellen eines Motorrades eine so besondere Sache, dass sie gesondert erlaubt werden MUSS?

@mischmi75

Du darfst die Mietsache solange so nutzen bis der Vermieter von seiner Zusage zurück tritt. Das hat er getan, weil er mit Sicherheit nicht mit diesen Worten gemeint hat, "Machen sie aus ihrem Garten einen Parkplatz".

Nana, der Vermieter kann in Gewahrsam nehmen nach Ankündigung ... aber nicht entfernen i.S.v. entsorgen.

@iQMastermind69

entfernen i.S.v. entsorgen.

Habe ich weder behauptet noch gemeint. Im Allgemeinen ist mit Entfernen eines Kraftfahrzeuges das Versetzen (abschleppen) gemeint.