Mögliche Folgen wegen Chats mit Cannabishandel?
Also die Frage ist nur rein hypothetisch.. Wenn ich (17) jetzt einem Kollegen (16) in letzter Zeit paar mal Gras verkauft hätte und sein Handy beschlagnahmt wird weil er paar gramm Speed und sonst was dabei hatte (womit ich nichts zu tun hätte), was würde mich dann erwarten? In dem Fall hätte ich sonst nichts woran man das festlegen kann, also kein Gras oder sonst irgendwelchen Zubehör (Waage usw)... Hätte ich überhaupt etwas zu erwarten also eine Strafe oder einfach nur dass nachgeforscht wird ob man mir etwas beweisen kann? MfG
5 Antworten
Schön das du Angst hast... (So ganz hypothetisch) :)
Die checken seine Kontakte auf dem Handy und ob du bereits schon woanders aufgetaucht bist. Zudem wird der Kumpel befragt und in dem´n meisten Fällen wird der Kunde reden, damit er besser vor Gericht da steht. :)
Da haben schon ganz Andere Leute ganz andere Sachen gedacht. :)
Aber egal. Wenn die dich am Wickel haben, dann saugen die sich daran bis sie was genaueres finden oder von deine Unschuld ausgehen können. Zudem gibt´´s mit Sicherheit auch andere Quellen, die was über dich zu berichten haben könnten.
So fügt sich ein Stein auf den anderen.
Wenn dein Freund aussagt wieviel er von dir gekauft hat, wirst du angeklagt und verurteilt wegen Drogenhandel. Das reicht als Beweis locker aus. Dazu haben Sie dann noch deine Kommunikation.
Willst du Straferleichterung verpfeife deinen Dealer.
Das Ammenmärchne das die Stoff bei dir finden müssen ist Quatsch. Ebenso gibt es bei Jugendlichen auf jeden Fall ein Verfahren. Du wirst, wenn unbescholden, nur Sozialstunden bekommen - aber ne Menge
Das deine Interlligenz bereits wegen der Kifferei Schaden genommen hat, erklärt den Online Deal
Solange die Ermittlungsbehörden nicht mehr als Chatverläufe haben, kann Dir nichts passieren.
Du solltest allerdings vorsichtig sein. Wenn du in den Chats als Händler auftauchst, kann das Ermittlungen gegen Dich auslösen die Du nicht bemerkst.
Wenn du dealst und dich damit Strafbar machst, was du mit 17 jahren natürlich auch wissen wirst, und von deinem "Kollegen" sein handy beschlagnahmt wird, dann wird dies beschlahmt um herauszufinden mit wem er Kontakt hatte.
Natürlich wird nachgeforscht ob dir etwas nachgewiesen werden kann, es ist schließlich Die Aufgabe Der polizei dies zutun.
Wenn aus dem Chat eine illegale Handlung hervorgeht, z.Bsp. der Verkauf dann reicht das für eine Anklage und Verurteilung aus, zudem kannste dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit ner Hausdurchsuchung rechnen..
In welchem Maße wäre diese Anklage und Verurteilung dann? Wenn man jetzt davon ausgeht dass sie bei einer Hausdurchsuchung nichts finden würden
Wenn aus dem Chat eine illegale Handlung hervorgeht, z.Bsp. der Verkauf dann reicht das für eine Anklage und Verurteilung aus
Vollkommener Unsinn.
Ich gehe mal theoretisch davon aus dass er nichts sagt... glaube in dem fall wäre sowieso die Chemie im Fokus :D