Mobiliarschaden durch Handwerker

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Hallo Die Firma in der mein Mann arbeitet, liefert täglich gebrauchtes Mobilar an Privatkunden. Es kann da schon mal vorkommen, dass ein Schaden entsteht- Fehler passieren schließlich jedem mal. Die Firma hat den Schaden bisher fast immer beglichen. Allerdings nur, wenn der Schadentag nicht zu weit zurücklag. Die Firma muss den Schaden ja ihrer Versicherung melden und bekommt den Schaden nur ersetzt, wenn die Meldefrist eingehalten wurde und der Schaden nachweislich durch die Firma entstanden ist. Das heißt sie sollten Fotos oder Zeugen haben, die bestätigen, dass die Handwerker den Schaden verursacht haben, damit sie etwas in der Hand haben. Ich würde aber auf jeden Fall so schnell wie möglich mit denen Sprechen und am besten gleich mit dem Geschäftsführer und nicht mit dessen Lakaien (die werden nur versuchen es abzuwimmeln). Der Schaden ist nun mal entstanden und jeder anständige und vernünftige Chef müsste den Schaden beheben bzw begleichen wollen, um sie nicht als Kunden zu verlieren. Leider legen es heutzutage viele Firmen auf einen Prozess an, weil sie hoffe, dass der liebe brave Bürger Angst vor der Gerichtsmühle hat oder ihm das alles zu lange dauert. Gehen sie zum Chef, seien sie höfflich, aber auf jeden Fall selbstbewusst und sicher auftretend - das macht schon einen ganz anderen Eindruck. Drohen sie nur mit weiteren Schritten, wenn sie genug Beweise haben und es gar nicht anders geht und wenn die Schadenhöhe auch für einen Prozess reicht. hoffe ich konnte etwas helfen. MfG

grundsätzilich erstmal einafch nur ganz freundlich bei der betroffenen firma anfragen.

sagen, so und so ist das, da ist ein schaden entstanden. "wie einigen wir uns da?".

ist es eine seriöse firma, wird man dir ein entsprechendes angebot als schadensersatz machen.

wenn du natürlich den aufriss wegen einem splitter amchst, der vom standbeim abgegangen ist, klar ... das ist quatsch. das wird man dir auch so sagen.

und sons, ab zum anwalt und dann wird das ganze offiziell geklärt. natürlich muss die firma für etwaige schäden aufkommen, die dadurch entstanden sind, dass sie da zu gange waren

turalo  26.08.2013, 13:02

Natürlich muß man - besonders nach diesem Zeitraum - der Firma nachweisen (!), daß sie den Schaden verursacht hat.

rango9  26.08.2013, 13:02
@turalo

das sowieso.

wobei, wie gesagt, wenn es eine seriöse firma ist, wird man sich da schnell und unkompliziert einigen

turalo  26.08.2013, 13:05
@rango9

Seriös hin und seriös her. Sobald es um "richtige" Kosten geht, wird auch diese Firma darauf bestehen, daß man ihr den Schaden nachweist.

Hätte man sich alles sparen können, hätte man sofort gehandelt. Dann hätte die Firma nachweisen müssen, daß sie es nicht war. Jetzt hat sich die Beweislast umgekehrt.

RisingFalcon 
Fragesteller
 26.08.2013, 13:09
@rango9

Vielen Dank für alle bisherigen Antworten, die besten werden natürlich ausgezeichnet. Ich möchte die Sache gern ohne einen Anwalt klären und die Firma ist auch groß, seriös und stadtbekannt. Daher hoffe ich auf ein einlenken in dieser Sache. Ich werde die Schäden erst einmal fotodokumentieren und den Sachverhalt per Mail an die Firma schildern, um eine Einigung zu erzielen. Wenn noch jemand einen Gedanken oder Infos hat, gerne weiterposten.

joanri  26.08.2013, 13:16
@RisingFalcon

Nicht per Mail machen!!!! Lieber persönlich klären!!!! Mails "gehen verloren" oder werden nicht beantwortet,..... Ein persönliches Gespräch mit dem Chef der Firma ist immer am Besten. Der kann es dann nicht mehr einfach ignorieren und muss handeln ohne viel Zeit zu haben zum Nachdenken und Nachhaken bei seinen Angestellten. MfG

rango9  27.08.2013, 11:55
@joanri

so sehe ich das auch.

per mal ist einfach so ... fordernd.

einfach in die firma rein. ein foto dabei haben, wo man den schaden gut sieht (bitte nicht gleich mit einer ganzen mappe aufschlagen) und dann bitten den chef unter 4 augen zu sprechen

vor sieben Wochen, sofort gemeldet, >Habe dies sofort dem Vermieter mitgeteilt< das du nicht bei auszug der verurscher warst, soweit verständlich, aber warum hast du dich nicht an den verursacher gewendet ? denn der ist für den schaden verantwortlich, und kein anderer, aber sich jetzt erst zu melden, bzw feststellen, das klingt etwas fragwürdig, dein nachhaltiges verhalten, nach 7 Wochen ?

RisingFalcon 
Fragesteller
 26.08.2013, 16:43

Bitte lies meinen Beitrag weiter unten, in dem aufgeführt ist, warum es so spät erst auffiel. Um die Frage (sofern notwendig) zu beantworten, ich habe mich zunächst an meinen Vermieter gewandt, weil der Auftrag an die betreffenden Firma nicht von mir sondern von ihm ausging. Verständlich?

rudelmoinmoin  26.08.2013, 16:56
@RisingFalcon

von wem der auftrag erteilt wurde (fenster) ist schnuppe egal, immer + grundsätzlich an den verursacher (fenstereinbauer) wenden

ja sicher gibt es dazu gesetzliche regelungen

wer einen schaden verursacht, muss dafür ersatz leisten

ruf die firma an und frag, was sie sich vorstellen, eigentlich haben die ne Versicherung dafür

das einzige Problem wäre das beweisen, aber das ist bei dir ja auch nicht so schwierig

ruf die Firma an, wenn die nicht einlenken, nimm einen anwalt

Das sollte früher auffallen, als sieben Wochen nach Abschluß der Arbeiten.

Die Beweispflicht hat sich nun umgekehrt. DU mußt dem Handwerker nachweisen, daß er den Boden bzw. die Möbel beschädigt hat. Wird schwierig werden. Hättest Du sofort reagiert, hätte der Handwerker den Nachweis bringen müssen, daß er es NICHT zu verantworten hat.

RisingFalcon 
Fragesteller
 26.08.2013, 13:04

Ja, in den meisten Fällen sollte das so sein. Doch der Schaden ist leider nicht leicht erkennbar. Das Bett ist dadurch nicht unbrauchbar geworden, es fiel so spät erst auf, da sich lediglich die eine Seite (Doppelbett) um wenige cm abgesenkt hat, was auf einen Schaden an den mittleren Standfüßen des Bettes zurückzuführen ist. Anfangs hat dies nicht gestört, bzw. wurde gar nicht registriert, doch als es dann auffiel und zudem noch der Bettkasten geöffnet wurde, war der Schaden erkennbar. Boden vom Bettkasten liegt nun teilweise auf dem Boden des Raumes, weil er zuvor durch die Mittelfüße abgestützt wurde.

turalo  26.08.2013, 13:06
@RisingFalcon

Ich gebe nur die Beweislast zu bedenken. Die dreht sich nach Ab- und Übernahme nämlich um. Erst muß die Firma nachweisen, daß sie es nicht war, dann muß der kUnde nachweisen, daß es die Firma war.