Mitarbeiter verkaufen Eis während der Arbeitszeit. Rechtlich?

3 Antworten

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Schriftlicher Aushang, dass es ab sofort verboten ist in der Firma Waren zu verkaufen. Bei Zuwiderhandlung gibt es eine Abmahnung.

Sollte sich so ein Vorgang wiederholen, dann wird der Kühlschrank abgebaut.

Klare Ansage - klare Regeln!

Was die da treiben ist schon mehr als frech! Warum haut der Chef da nicht mal selbst auf den Tisch?

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:32

Ich bin seit kurzem der Vorgesetzte benannter Mitarbeiter.

Wir haben allerdings einen sehr streitlustig Betriebsrat. Was ansich nicht schlecht ist. Aber bevor ich da aktiv werde wäre es eben gut, das ganze wasserdicht zu haben. Sprich ein Gesetz ist ähnliches zitieren zu können

Kessie1  21.02.2019, 22:37
@Dauntless123456

Ein Gesetz???? Mal im Ernst: widerrechtlicher Verkauf von Speisen ohne Gewerbeschein in den Räumlichkeiten der Firma mit Benutzung von dem Strom der Firma und der Geräte der Firma. Ich weiß ja nicht was das für eine Firma bei euch ist, aber wenn der Chef sich nicht durchsetzen kann, dann ist er wohl fehl am Platz. Die Mitarbeiter tanzen ihm auf der Nase rum! Du solltest die Abmahnmöglichkeiten mit dem Betriebsrat besprechen. Wo steht im Arbeitsvertrag, dass die einen Kühlschrank bekommen? Den würde ich als erstes abbauen. Und dem Betriebsrat auch gleich mal klar machen, dass diese Mitarbeiter keinen Gewerbeschein haben und das die Räumlichkeiten nicht ihnen gehören....

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:43
@Kessie1

Es hat sich bis jetzt keiner deswegen beschwert, auch kein Chef. Ich bin der Vorgesetzte (seit kurzem) und mein Chef und Betriebsleiter sagte mir jetzt, er habe gesagt bekommen, dass die Mitarbeiter da nicht dürfen. Und ich möchte das jetzt unterbinden. Daher die Frage wie ich das den Mitarbeitern gegenüber begründen kann bzw. ob es irgedwo was Schriftliches gibt. Den Kühlschrank sollen sie ja gerne behalten und abmahnen, soweit sind wir auch noch nicht.

Einfach das ich denen sagen kann, dass was ihr macht ist rechtlich n nicht in Ordnung weil....

Zunächst werde ich das so zu klären versuchen

Kessie1  21.02.2019, 22:44
@Kessie1

Der Strom­diebstahl recht­fertigt zumindest eine Abmahnung (LAG Köln, Az. 3 Sa 408/11).

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:44
@Dauntless123456

Oder anders gefragt, du sagst widerrechtlicher Verkauf. Wo steht geschrieben, dass es widerrechtlich ist?

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:45
@Kessie1

Danke das hilft erstmal

Kessie1  21.02.2019, 22:48
@Dauntless123456

Berufe eine Mitarbeiterversammlung ein, samt Betriebsrat und ordne an, dass derlei Treiben in der Zukunft auf keinen Fall geduldet werden wird. Stromdiebstahl, Warenverkauf auf dem Betriebsgelände (mal abgesehen von der fehlenden Genehmigung durch Behörden...). Alles abmahnfähig! Da gibt es nichts zu klären, da gibt es nur eine klare Ansage! Sorry, aber es hört sich an, als wenn die Mitarbeiter bei euch das Sagen haben... Du schreibst es passiert sogar während der Arbeitszeit? Alleine das reicht bereits für eine Abmahnung...

https://www.test.de/Arbeitsrecht-Was-ist-waehrend-der-Arbeitszeit-erlaubt-4914827-0/

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:52
@Kessie1

Alles klar. Ich werde die entsprechenden MA entsprechend informieren. Sollte dem nicht Folge geleistet werden, gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Lösung herbeiführen. Nein die Mitarbeiter haben nicht das sagen, aber ich finde ne Abmahnung sollte letztes Mittel sein. Immerhin bin ich ansonsten sehr zufrieden mit deren Leistung.

Danke für die Hilfe

Kessie1  21.02.2019, 22:54
@Dauntless123456

Natürlich ist eine Abmahnung das letzte Mittel - keine Frage. Und da läuft ja offensichtlich schon länger etwas schief in der Firma. Umso wichtiger das jetzt endlich klare Weisungen kommen deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Viel Erfolg!

Gibt es ein Gesetz, arbeitsrechtlich, aus dem ich ein entsprechendes Verbot ableiten kann?

Da braucht man kein Gesetz, da genügt gesunder Menschenverstand.

Ein Arbeitnehmer hat mit dem Arbeitgeber einen Vertrag. Der AG verpflichtet sich, den AN für seine Arbeit zu bezahlen, der AN muss im Gegenzug für sein Gehalt vertragsgemäß Arbeitsleistung für den AG erbringen.

Wenn ein AN (während der vom AG für vertragsgemäße Arbeitsleistung gezahlten Zeit) andere, nicht zum Job gehörende Tätigkeiten ausübt und das noch privater Natur um sich noch ein "Nebeneinkommen" zu sichern, ist das Arbeitszeitbetrug.

Da sollte eine Abmahnung ausgesprochen werden in der steht, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung) zu erwarten sind.

Du schreibst, dass Ihr einen "streitlustigen" Betriebsrat habt. Was ist daran schlecht? Es gibt genügend Betriebsräte die nichts für die AN tun und lieber alles abnicken und beim AG "lieb Kind" sind.

Allerdings bedeutet "streitlustig" doch nicht automatisch, dass der BR solche Dinge wie private Bereicherung durch Privatverkauf während der vom AG bezahlten Arbeitszeit zustimmt. Das wäre gegen die Aufgaben des Betriebsrats.

Ein Betriebsrat soll "zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs" arbeiten und nicht solche Machenschaften unterstützen/dulden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dauntless123456 
Fragesteller
 22.02.2019, 14:45

Wie ich unten schon schrieb, ich werde es klären. Etwas handfestes wäre schön gewesen aber es lässt sich auch so regeln.

Der BR ist deswegen Streitlustig, weil unser Werksleiter denen gegenüber sehr unkooperativ eingestellt ist. Entsprechend wird einfach derzeit aus Prinzip alles angegriffen, was arbeitsrechtliche Konsequenzen für die ma hat. Selbst eine Kündigung gegen einen Mitarbeiter wegen Körperverletzung während der Arbeitszeit wurde mit Unterstützung des BR angefechtet

Aber alles kein Problem. Ich regel das und bedanke mich für die Antworten.

Hexle2  22.02.2019, 19:04
@Dauntless123456
Etwas handfestes wäre schön gewesen

Wie "handfest" brauchst Du das?

Es ist doch geregelt, dass das Arbeitszeitbetrug ist. Du kannst nicht erwarten, dass es ein Gesetz gibt, das Privatgeschäfte während der Arbeitszeit verboten sind. Das braucht man nicht, da sich das von selbst erklärt.

bedanke mich für die Antworten.

Bitte, gerne auch wenn ich Dir keinen Paragrafen nennen kann, der speziell auf diese Handlung zutrifft.

Ich regel das

Es wäre schön, wenn Du dann mal Feedback gibst.

Dauntless123456 
Fragesteller
 22.02.2019, 21:06
@Hexle2

Mach ich sobald es geklärt ist. Danke

Wen da snicht deren aufgabe ist dan haben die da snicht zu tzun und zur not ist da s ein kündiegungsgrund!

Was Anderes wäre es wen das zb eine uafgabe dieser angestellten ist zb wne sie in einem kisok da arbeiten würden ode rin de rkanntiene aber dan provieftieren sie ja nichtd avon!

Es gab schobn fälle wo einiege gekündiegt worden sind weil sie ihr handy in der firma aufgeladen haben!

FRage die mitarbeiter doch mal ob sie dafür eine lizenz habnen wen nicht haben sie sich strafbar gemacht! Oder was sagt das odrnungsat dazu den die müsstendas ja auch alles erlaubt haben!

In der Arbeistzeit hatman das zu machen was die aufgabe dort ist und nichts anderes!

Drohe einfahc mal mit einer abmahnung und wen sie weiter tun machen sie im auftag des chefs ab oder Lass das ordnungsamt komen wen die nicht hören wollen!

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:20

Ist kein Kiosk sondern eine chemische Fabrik. Daher definitiv nicht deren Aufgabe.

Aber gibt es ein Gesetz, welches ich zitieren könnte.?

Dauntless123456 
Fragesteller
 21.02.2019, 22:20
@Dauntless123456

Was für eine Lizenz wäre nötig?