Mit welchem Grenzabstand darf man wie tief abgraben?

2 Antworten

Abgrabungen in der Grenzabstandsfläche sind in allen Landesbauordnungen erlaubt.

Nach den privatrechtlichen Regelungen des BGB und des jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzes darf Dir durch die Abgrabung aber kein Nachteil entstehen.

Also:

  • ohne Einverständnis darf bei Bauarbeiten Dein Grundstück nicht betreten werden

  • es darf keine Erde oder gar eine bauliche Anlage von Deinem Grundstück abrutschen

  • Pflanzen dürfen nicht geschädigt werden

  • etc.

Klar, eine Abgrabung löst keine Abstandsfläche aus.

Da dein Keller vermutlich keine 5 m hoch ist, würde ich als erstes prüfen / nachweisen lassen, daß die Lastabtragung deiner Gründung nicht gefährdet ist. Wie dein zukünftiger Nachbar mit dem Thema während der Bauphase umgeht, sehe ich im Moment nicht. Bis zur Fertigstellung der Stützmauer muß er z.B. mit einem Berliner Verbau arbeiten. Das wird bestimmt kein Schnäppchen.