Mit vollmacht Alkohol kaufen?
Kann ein vor dem Gesetz minderjähriger ( also unter 18 Jahre) Alkohol kaufen mit einer Vollmacht der Mutter. Diese vollmacht besagt dann, dass das Kind des Erziehungsberechtigten Alkohol kaufen darf. das ganze mit unterschrift des erziehungsberechtigten und dem Personalausweiß von Erziehungsberechtigtem und dem eigenen.
9 Antworten
Nein darf man nicht. Auch beim Alkohol gibt es zusätzlich ein Verbot, ihn an Kinder und Jugendliche abzugeben oder zu verkaufen. Auch hier gilt, dass keine Vollmacht o.ä. dieses Verbot umgehen kann.

nein, da braucht man dann als jugendlicher ja nur die unterschrift zu fälschen und den perso zocken.
Nein! Und das hat schon seinen Grund. Wer kann beweisen, dass die Unterschrift des Erziehungsberechtigten auch von ihm kommt? Oder, dass der Personalausweis nicht "gemopst" wurde?