Mit Partner zusammengezogen - anderes Jobcenter?
Mein Partner und ich sind beide vom Elternhaus zusammen in eine Wohnung umgezogen. Wir beide beziehen alg 2 und unser Jobcenter Bezirk hat sich geändert. Welchen Antrag müssen wir jetzt an das neue Jobcenter stellen? Den weiterbewilligungsantrag oder den hauptantrag? Und sind wir nun eine bedarfsgemeinschaft? Muss jeder dann den Antrag für sich selber stellen, obwohl wir zusammen wohnen?
2 Antworten
Wenn Ihr erstmals zusammenzieht, seid Ihr im Regelfall eine Bedarfsgemeinschaft "auf Probe" - d.h. Ihr werdet für 1 Jahr getrennt 'veranlagt' und müßt nach meiner Einschätzung je einen separaten Antrag stellen.
Wenn bereits Leistungen bewilligt wurden, dann würde ich von einem Weiterbewilligungsantrag ausgehen.
Das Jobcenter im neuen Bezirk sollte das jedoch genau wissen.
Ihr habt ja sicher die Genehmigung vom Jobcenter, dass Ihr Euch die Wohnung mieten könnt. Dort wurde Euch doch auch gesagt, was Ihr jetzt machen müsst.