Mit neuem Partner zusammenziehen, Kindesunterhalt?

4 Antworten

Für das Kind bleibt der Freund unterhaltspflichtig - für die Höhe des Unterhaltes ist auch weiterhin allein sein eigenes Einkommen entscheidend. 

Du bist seinem Kind nicht unterhaltspflichtig - dein Einkommen wird also nicht herangezogen.

Ebenso ist der Freund aber auch nicht für dich oder dein Kind unterhaltspflichtig - ihr spielt bei der Unterhaltshöhe für sein leibliches Kind also ebenso keine Rolle - egal, ob ihr zusammenzieht oder gar heiraten würdet.....

Um seine eigene Verpflegung, Miete, Strom  usw.... zahlen zu können, muss ihm von seinem Einkommen zumindest ein "Selbstbehalt" verbleiben (derzeit 1080 Euro). 

Dieser Selbstbehalt wurde/ wird bei der Festlegung der Unterhaltshöhe für seine Tochter berücksichtigt, er muss also nur Unterhalt vom darüber liegenden Betrag an die Mutter seines Kindes zahlen.....

Dein Einkommen hat mit seinem zu zahlenden Unterhalt nichts zu tun !

Sein Selbstbehalt bleibt gleich,der liegt bei derzeit 1080 € Netto wenn er berufstätig ist,bei Arbeitslosigkeit würden es 880 € sein. 

Was er dann mit seinem Selbstbehalt macht ist seine Sache,darin ist zwar ein Anteil ( um die 400 € ) für die Warmmiete enthalten,aber die kann er auch anderweitig verwenden,solange er an sein Kind dann den Mindestunterhalt je Altersstufe zahlen kann.

Nur wenn das nicht der Fall wäre,könnte dann ggf.der Vorteil ( keine Miete ) bei den Eltern berücksichtigt werden und der Selbstbehalt gerichtlich abgesenkt werden.

Der Selbstbehalt bleibt der Gleiche - was er davon bezahlt ist seine Sache!

Du hast mit seinem Kind finanziell nichts zu tun.

Nein. Würde er nicht den Mindestunterhalt zahlen, dann könnte sein Selbsbehalt durch die Haushaltsersparnis gesenkt werden.

Den zahlt er aber, von daher wird da auch nichts gesenkt.

@Menuett

Was nein?

Warum kommentiert man eine Antwort, wenn dann doch das Gleich raus kommt? ^^

Dein Gehalt wird nicht zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.

Wenn Dein Partner nicht den Mindestunterhalt zahlen würde, dann könnte sein Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis gesenkt werden, die ein Zusammenleben bringt.

Er zahlt aber den Mindestunterhalt, von daher gesehen wird da auch nichts gesenkt.