Mit geklauten fahrrad erwischt?

anonymos987654  04.04.2021, 16:44

Warum haste denn gestohlen?

antonderspartan 
Fragesteller
 04.04.2021, 16:47

Ich bin aus meinen Schulden nicht mehr rausgekommen und von meinen Bekannten konnte ich auch nichts mehr leihen.

12 Antworten

Welche Aussagen sinnvoll sind und was du besser nicht sagen solltest, wird dir schon dein Anwalt (=Verteidiger) ganz genau sagen. Es ist sein Job, dir solche Ratschläge zu geben!

Du solltest also mit deinem Anwalt sprechen, ihm sagen warum du das Fahrrad geklaut hast, und er wird dir sagen ob diese Geschichte vor Gericht eher vorteilhaft oder eher von Nachteil ist. Und dann solltest du dich vor Gericht an seine Ratschläge halten.

Sag es war das dümmste was du je in deinem Leben getan hast und auch noch sofort bestraft wurdest, was dir nur noch deutlicher zeigt, dass du davor eigentlich mit dem Gedanken recht hattest, dass das Gesetz einen immer krigt und machst jetzt erst recht nie wieder etwas kriminelles.

Dann voll beschämt leise anfangen zu flennen. Und sag dass du es kurz dannach schon voll bereut hast und voll das schlechte Gewissen hattest und eigentlich das Fahrrad zurück bringen wolltest aber Angst hattest von der Polizei wie ein schwerverbrecher behandelt zu werden und so.

Ich glaub damit bekommst du einen Richter am ehsten. Bzw. den Staatsanwalt. Du musst ja eventuell noch nicht vor Gericht.

Judith171  04.04.2021, 16:50

Abscheulich deine Antwort.

0000A0000  04.04.2021, 16:53
@Judith171

Das finde ich auch aber das läuft täglich in Deutschland so ab.

Wenn du das schon eklig findest, dann probier mal einen guten Anwalt aus Frankfurt aus.

Nein, du solltest definitiv nicht sagen, dass du das Rad anschließend weiter verkaufen wolltest, falls du denkst, es würde die ganze Sache abmildern! Das Gegenteil ist der Fall. Du würdest dich damit nämlich nicht nur wegen Diebstahls § 242, sondern auch wegen (zumindest) versuchter Hehlerei (§ 259) strafbar machen. Das würde das Strafmaß erhöhen.

Gestehe einfach und bleib bei der Wahrheit, dass du das Rad hast mitgehen lassen. Das reicht aus. Je mehr du sagst, desto größer das Risiko, dass du dir dein eigenes Grab schaufelst und du bist nicht dazu verpflichtet, dich nur noch mehr in die Scheiße reinzureiten. Sag so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.

NonNam  04.04.2021, 17:10

Nö. Ein Dieb kann niemals auch Hehler der selben Sache sein. Trotzdem hast Du recht damit, dass das keine besonders schlaue Einlassung wäre.

verreisterNutzer  04.04.2021, 17:13
@NonNam

Was dennoch nicht ausschließen lässt, dass Anstiftung und Beihilfe in Betracht kommen könnten, sollte er dies und vor allem die betreffende Person nennen.

NonNam  04.04.2021, 18:10
@verreisterNutzer

OP schrieb: "Soll ich sagen ich wollte einfach ein fahrrad haben oder soll ich sagen ich wollte es verkaufen weil ich schulden hatte. Was darf ich auf keinen Fall sagen?"

Nix Anstiftung, nix Beihilfe.

verreisterNutzer  04.04.2021, 18:17
@NonNam

Mea culpa. Danke. Du hast recht. Ich hatte es falsch gelesen. :-)

Eines ist völlig logisch:

Diebstahl muss sehr viel höher als Sachbeschädigung bestraft werden.

Denn beim Diebstahl ist die Zahl der potentiellen Täter,

die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen,

sehr hoch.

Ein potentieller Täter ist ein Mensch,

der eine Tat begehen würde,

wenn es für ihn nicht strafbar wäre.

Es gilt bekanntlich:

Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Wir sind ja nicht im Schlaraffenland.

Das bespricht man am besten mit nem Anwalt. Ansonsten I'm Zweifel nur "Ich möchte keine Aussage machen" und "ich habe nachgedacht, habe mich falsch verhalten und es tut mir aufrichtig leid". Aes andere wie gesagt: Anwalt