Mit der Erwerbsminderungsrente ins Ausland?

6 Antworten

Hallo havva1,

Sie schreiben:

Mit der Erwerbsminderungsrente ins Ausland?

Hallo, ich beabsichtige fur dauerhaft nach Turkei auszuwandern. Wie ich im Internet lese ist das ohne Kurzung der vollen Erwerbsminderungsrente moglich. Frage 1:) Ist das so richtig?

Antwort:

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In dem Moment, wo Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden, entfällt ggf. der Versicherungsschutz bei Kranken- und Pflegeversicherung, lassen Sie sich also von Ihrer Krankenkasse beraten!

Auch die privaten Versicherungen werden nach Wohnsitzabmeldung in Deutschland wegfallen!

Klären Sie dies rechtzeitig mit Ihren Versicherungen!

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Es kommt darauf an, ob sich diese volle Erwerbsminderungsrente auf die Vertrauensschutzregelung bei Berufsunfähigkeit stützt (Arbeitsmarkt-Rente) oder ob es sich um eine volle Erwerbsminderung ohne Vertrauensschutz handelt!

Handelt es sich um eine Arbeitsmarkt-Rente, so wird es ggf. Probleme geben!

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich nach, denn jeder Einzelfall ist anders!

Frage 2) Kann ich mich auch in der Turkei regelmaessig untersuchen und behandeln lassen?

Antwort:

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich nach, denn jeder Einzelfall ist anders!

Frage 3) Kann dies Folgen fur die Weiterbewilligung haben, wenn ich da noch krank bin.

Antwort:

Wenn Sie ab Rentenbezug keine regelmäßigen Arztbesuche nachweisen können, werden Sie im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weiterbewilligung mit der zuständigen DRV-Rentenanstalt ggf. Probleme bekommen!

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich nach, denn jeder Einzelfall ist anders!

Frage 4) ich bekomme auch Betriebsrente (ZVK Rente vom offentlichen Dienst) Kann das veekurzt werden? 

Antwort:

Klären Sie dies verbindlich mit Ihrem Arbeitgeber/Lohnbuchhaltung!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo, auf ihre Antwort hatte ich schon erhofft :). Vielen Dank.

Bei mir handelt es sich um eine ganz normale Erwerbsminderungsrente  (keine Marktrente) Sonst waere das ja aus dem Bescheid zu erkennen, oder??

Durfte ich dann mit so einer Rente ins Ausland  (Türkei) auswandern, ohne das ich eine Kurzung meines Rentenbetrages und deren Dauer befurchten muss?

Dankeschönn 🙏🙏🙏

@havva1

Durfte ich dann mit so einer Rente ins Ausland  (Türkei) auswandern,
ohne das ich eine Kurzung meines Rentenbetrages und deren Dauer
befurchten muss?

Antwort:

Bitte klären Sie diese Frage mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt rechtsverbindlich, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt die Hinweise betreffs Kranken-/Pflegeversicherung und betreffs der privaten Versicherungen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das kannst Du, sofern die Erwerbsminderungsrente dauerhaft ist.  Die Türkei hat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Problemlose Untersuchung möglich in Krankenhäusern oder Arztpraxen.

Wenn ich das richtig lese, hast Du eine Frage zur Weiterbewilligung. Demzufolge hast Du nur eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Dann musst Du hierbleiben. 

Hinsichtlich der Betriebsrente musst Du das mit der DRV abklären, das weiss ich leider nicht. 

Frage: Warum willst Du in die Türkei ? Das wollte ich übrigens auch. Aber die derzeitige politische Lage mit Erdogan verbietet das doch geradezu. 

Oder willst Du da in den Knast und gefoltert werden, wenn Du ein falsches Wort sagst ?

Wenn es Dir ums Finanzielle geht, wäre Tunesien eine Option. Da ist wenigstens eine Demokratie. 



Danke trotzdem fur die Antwort. Das alles ist deine Meinung!!!! Es erlaubt Dir ganz und gar nicht meine Entscheidung so sinnlos und verstandslos zu kommentieren, in Fragen zu stellen und dann noch versuchen zu manupulieren. Grad so einer sollte dann bitteschon nicht von Demokratie sprechen!!!! 

@havva1

Alles klar, alles Gute dann bei den Türken !!!!!!!!!!!!

Die Deutsche Rentenversicherung wird sich nicht auf "Gutachten aus dritter Hand" begnügen.

Gerade bei psychischen Erkrankungen wird man auf regelmäßige Nachuntersuchungen IN DEUTSCHLAND bestehen. Reisekosten werden dafür nicht erstattet.

Danke. Fur das Gutachten muss ich sicherlich mach D. Ich mochte mich aber ja auch dort behandeln lassen. Diese Arztbesuche waren gemeint. 

ob du während du noch in behandlung bist, in ein land auswandern kannst, das nicht der EU angehört kann dir deine krankenversicherung bzw. dein sozialversicherungsträger sagen.


Du kannst nur ins Ausland, wenn du eine EM Rente aus mediz. Gründen beziehst.

Hast du eine sog. Arbeitsmarktrente, fällt die Rente weg bei Auslandsverzug

ich hab die Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Grunden befristet bis 2020. Ich hab heute Nachmittag bei der DRV angerufen und die Sachbearbeiterin sagte, es wurde nichts dagegen stehen. Rente soll nicht verkurzt werden. Ich werde, wenn ich mich fest fur die Auswanderung entschieden habe, auch schriftlich mich an DRV wenden.