mit 16 mit 20-30 mdma pillen erwischt strafe?

4 Antworten

Da du nicht beim "konsumieren"/"kiffen" sondern beim "Besitz Illegaler Drogen", und somit ist dann die
"tatsächliche Sachherrschaft" unbekannt, erwischt worden bist bedeutet das für dich, dass du mit allem rechnen kannst. Selbst mit 16 wirst du aufjedenfall eine hohe Summe zahlen müssen oder Entzugskliniken besuchen und bezahlen und sogar damit rechnen, dass man ein Verfahren gegen dich erhebt um den Tatbestand deines Besitzes zu klären. Auf diesen Kosten wirst du wahrscheinlich sitzen müssen.

Das könnte auf dich zu kommen. Außer! Die Polizei sieht ein, dass du das erste mal Tätig warst und ermahnt dich nur und lässt Erzeihungsmaßnahmen der Eltern gegen dich errichten oder die sehen dass nicht als großes Ding.



Dankeschön für deine Antwort 

Da du noch nie auffällig warst und ich jetzt mal annehme, dass du dich in den Befragungen ruhig, kooperativ und ehrlich (!) präsentierst, wird es wohl keine extrem harte Strafe werden. Wahrscheinlich eine nicht geringe Geldstrafe, evtl. Entzugsklinik oder sowas wie Sozialstunden, eine Haftstrafe wird es wohl bei deinem Alter nicht werden, da du noch nicht volljährig und kein "dicker Fisch" bist. Aber nur, falls du Einzelkonsument und kein Drogendealer bist (Dealer werden idr. wesentlich härter bestraft). Wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du mit den Tabletten handelst, wirds hart.

Sei nett zum Richter und zeige Einsicht, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt. Leider gibt es da auch ein paar, die gerne prophylaktisch zur Abschreckung hohe Strafen geben, vorallem wenn man sich nicht benimmt. Also Kooperation deinerseits sollte sich eigenltich nur strafmildernd auswirken.

Anzumerken ist, dass ich mich mit der Gesetzlage in der Schweiz nicht so auskenne, und hier erst mal von dem ausgehe, was ich hier in Deutschland so kenne. Auf jeden Fall wirst du wahrscheinlich eine Eintragung im Führungszeugnis wegen BTM-Verstoß bekommen und das kann deine berufliche Laufbahn deutlich beschränken. Einige Berufe (wie z.B. in der Pflege oder auch im medizinischen Bereich) haben ein einwandfreies Führungszeugnis als Voraussetzung. Das ist dann leider die Nachwirkung von dem Ganzen.

Danke dir 

20-30 Tabletten sind kein Einzelkonsum, hier wird voraussichtlich Handel unterstellt. 

Die nächste Nachwirkung wird die Fragestellerin beim Erwerb einer Lenkberechtigung bemerken. Hallo, VPU!

@clemensw

Da gebe ich dir recht.

Wie gesagt, wenn ihr der Handel nachgewiesen werden kann, wird die Strafe auch höher ausfallen. Wenn nicht, wird sie vermutlich als einzelner Konsument behandelt, auch wenn die Anzahl der Tabletten hoch ist. Schließlich kann man nichts bestrafen, was man nicht beweisen kann. Oder reicht jetzt schon die Anzahl der Tabletten aus, damit ein Handel bewiesen werden kann? Sie könnte ja auch "auf Vorrat" gekauft haben. Das überlassen wir dann mal dem Richter und der Ehrlichkeit der Angeklagten.

@Ascallon

Ich habe die Pillen nicht verkauft!!

Kann garnicht nachgewiesen werden, weil ich es nicht getan habe und hätte ich das getan dann hätte ich viel Geld bei mir und das war nicht der Fall ich hatte ein wenig Münz

"Die Pillen gefunden" und dann im BH versteckt? Ach komm, das glaubt niemand. 

Mit 20-30 Pillen liegt auch keine geringe Menge zum Eigenkonsum vor, sondern dir wird vermutlich sogar Handel unterstellt.

Folge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. 

P.S. Im schlimmsten Fall wäre sogar eine Wegweisung möglich. 

Mir wurde schon gesagt dass ich eine Geldstrafe kriegen werde und wieso solllte mir sowas nicht geglaubt werden ich habe es gefunden und in meinen bh gemacht weil ich trotzdem nicht wollte dass es die polizei findet auch wenn ich es gefunden habe

@someoneyouknow1

Wenn du es gefunden hättest und die Drogen NICHT in deinem Besitz bringen wolltest, dann hättest du sie im nächsten Mülleimer entsorgt.

Also komm, halte doch die Polizisten nicht für komplett bescheuert. So oft, wie die diese Ausrede schon gehört haben, müssten Drogen vom Himmel regnen...

Sehr gut, daß Du erwischt wurdest.