Mit 16 bin ich noch schulpflichtig kann ich das eine Jahr mit einem Teilzeitjob überbrücken und somit die Schulpflicht umgehen?

6 Antworten

Nein - ein Teilzeitjob wäre keine Alternative zur Schulpflicht. Du könntest eine Ausbildung anfangen oder ein FSJ machen - im ersten Fall würdest Du der Schulpflicht genügen, im zweiten könntest Du sie tatsächlich ein Jahr "umgehen".

Schulpflichtig heisst SCHule, nicht jobben.

Du lernst da noch was und landest nicht gleich in der Tretmühle, das kann durchaus nicht schaden.

Schule ist wohl keine Tretmühle?

Du bist nicht mit 16 schulpflichtig... Schulpflicht bedeutet 9 Jahre Schule danach kannst du dich abmelden und machen was du willst... kannst dich nach einem Jahr Pause auch wieder anmelden, kann aber sein, dass dich danach keine Schule mehr nimmt;-)

Nach der 9. Klasse bist du immer noch Schulpflichtig. Ich weiß nicht genau wie lange, aber bin mir ziemlich sicher, das es länger als 9 Jahre waren.

@ScarabeoN

Nein, da Hauptschüler nach der 9. Klasse aufhören dürfen.

Nach der 9. Klasse hat man seinen ersten Abschluss und die Möglichkeit ein Quali zu machen.

@AttiIa

Den Quali macht man während der 9. Klass bzw. am Ende der 9. Klasse, wie als wäre es eine Sommerabschlussprüfung.

Ja, du hast dann zwar den Hauptschulabschluss, aber Schulpflicht ist bis 18. Berufsschule ist auch Schule.

@Herzblut91

So ein Quatsch xD 

Jeder, der nach der Hauptschule aufhört, darf sofort in die Lehre gehen.

@AttiIa

Jup - und was hast Du da? RICHTIG - Berufsschulpflicht!! :-)

@AttiIa

Lehre zählt auch als Schulpflichtig - Berufsschulpflicht

Diese Aussage stimmt so nicht ganz.

1. Ist Schulpflicht Ländersache - da gibt es durchaus Unterschiede in der Länge

2. Geht es in der Frage um Schulpflicht allgemein - nicht um Vollzeitschulpflicht. Auch nach der Vollzeitschule ist man gewöhnlich noch schulpflichtig - das endet dann meist mit der Volljährigkeit.

Das ist offiziell leider nicht möglich - aber es gibt Mittel und Wege:

www.freilerner-solidargemeinschaft.de

Ich halte nämlich absolut nichts davon, Kinder von 6 bis einschließlich 18 zum Lernen an bestimmte Orte zu karren.