Mit 14 Wohnung mieten auch alleine bleiben?

6 Antworten

Kommt drauf an ob im gleichen Haus auch noch jemand wohnt der ein Auge auf Dich wirft, Eltern, Großeltern.

Ohne Aufsichtsperson in deiner Nähe sehe ich mit 14 ein großes Problem, als Vermieter würde ich dem nicht zustimmen.

Wie willst du mit 14 Geld anschaffen? Eine Waschmaschine, Möbeln und eine Küche kaufen die über 2000€ kostet mit E-Geräten? Falls du das mit 14 überhaupt kaufen darfst, weil es sehr große Beträge sind. Und mit 14 darfst du nicht alleine sein. Es muss immer eine erwachsene mehrmals am Tag vorbeischauen.

Have vergessen das meine Eltern das zahlen

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@Someone856here

Wenn die das können oder wollen. Ich bezweifle es das deine Eltern 2 Haushaltskosten bezahlen werden, wenn ich ehrlich bin. Dann bleibt ja nichts mehr für sie übrig.

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@Xevya

Wir waren halt früher arm und wir leben gerade in eine Mini Wohnung mein Vater will halt nicht umziehen meine Mutter will Mich an meine traumjob unterstützen und brauche einen Freiraum jetzt arbeitet mein Vater in der Schweiz und verdient mehr Geld meine Mutter hat eine eigene firma/Geschäft und verdient sehr viel Gegensatz zu anderen Menschen in Deutschland

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Es geht ja wohl auch nicht darum, dass mit "alleine sein dürfen" gemeint wäre, dass nie jemand anders als der/die Jugendliche seine Wohnung betritt und er/sie dort zu 100 % alleine ist.

Auch schon Kinder dürfen alleine in einer Wohnung sein, je nachdem wie ihre Eltern ihre Reife und Zuverlässigkeit einschätzen. So kann man z.B. ein achtjähriges Kind zwei Stunden alleine lassen, oder ein zwölfjähriges sechs Stunden.

Es wurde nicht behauptet, dass in der Wohnung des Kindes (Fragestellers) nie jemand vorbeischauen würde.

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Einen Mietvertrag kann man nur abschließen, wenn man volljährig und geschäftsfähig ist. Mit 14 Jahren geht das also nicht, sondern frühestens mit 18 Jahren.

Deine Eltern dürfen selbstverständlich eine Wohnung anmieten (möglicherweise zusätzlich zu der Wohnung, in der ihr jetzt zur Miete wohnt) und dich dort wohnen lassen. Nur müssen sie dich dort (zumindest formal) beaufsichtigen und ihrem Erziehungsauftrag nachgehen. Aber natürlich darfst du dich "auch mal" alleine in der Wohnung aufhalten. Die verantwortlichen Ansprechpartner für den Vermieter sind dann deine Eltern.

Genau das dürfen sie eben nicht. Es geht ja nicht um "auch mal" alleine dort sein. Sondern darum, dort dauerhaft allein zu leben.

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@Kittyhawkins

Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung wird es schwierig sein, den Eltern nachzuweisen, dass keiner von ihnen dort mit wohnt und dass eine Vernachlässigung des Kindeswohls stattfindet - so lange das Kind und die Eltern sich einig sind, nichts nach außen dringen lassen und alle sich vernünftig verhalten.

Ich denke doch, dass es in der Wohnung keinen Blockwart / keine Blockwartin gibt, die hinterherspioniert.

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@Paguangare

Na, so ein Quark!

Du schreibst "selbstverständlich dürfen die Eltern die Wohnung anmieten und das Kind drin wohnen lassen", (solange nichts nach außen dringt.)

Absurd!

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@Kittyhawkins

Womit genau begründest du ein Verbot, dass ein Mensch oder eine Familie zwei Wohnsitze bzw. zwei Mietverträge hat?

Wo ist definiert, wie Eltern die elterliche Sorge und Erziehung für ihr Kind ausgestalten? Wer schreibt vor, wie hoch der Anteil der körperlichen Präsenz von Aufsichtspersonen für eine/n 14jährige/n Jugendliche/n sein muss?

Wer schreibt z.B. vor, dass in der Nacht immer jemand in der Wohnung sein muss, wenn das Kind dort schläft? Es gibt schließlich auch Alleinerziehende, die in Nachtschicht 8 Stunden irgendwo arbeiten und natürlich hierfür keinen Babysitter engagieren.

Wenn die Eltern es organisieren, dass sie sich z.B. täglich zweimal durch ein- bis zweistündige Besuche, Gespräche und Assistenzangebote um die Belange des Kindes kümmern, und wenn sie ununterbrochen in Rufbereitschaft sind (z.B. über einen Messenger-Dienst), dann tun sie schon mehr als solche Eltern, bei denen die Kinder zwar in der Familienwohnung mit wohnen, aber nicht beachtet werden.

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@Paguangare

Ich habe ganz sicher nicht behauptet, dass es ein Verbot gäbe, 2 Wohnungen anzumieten.

Grundsätzlich ist die elterliche Fürsorge- und Aufsichtspflicht im BGB geregelt (irgendwo in den 120ern) und von Fürsorge oder Aufsicht kann kaum eine Rede sein, wenn das Kind alleine wohnt.

Dein abwegiges und realitätsfernes Konstrukt, bei dem die Eltern 2 mal täglich vorbeischauen und das Kind insbesondere nachts permanent sich selbst überlassen ist, hat mit der eigentlichen Frage nicht viel zu tun und auch hier sehe ich weder Aufsichts- noch Fürsorgepflicht erfüllt.

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@Kittyhawkins

Die Aufsichtspflicht der Eltern darf gemäß dem Alter des Kindes angepasst werden.

"Jugendliche ab 14 können laut Gesetzgeber alleine zuhause bleiben."

Quelle: Elterliche Aufsichtspflicht | juris Das Rechtsportal

Es steht hier nicht, für wie lange das gemeint ist, aber ich denke, wenn z.B. die Eltern abends ausgehen wollen oder ähnliches. Oder wenn sie z.B. einen mehrstündigen Großeinkauf machen. Evtl. ist aber auch gemeint, dass die Eltern einen ganzen Tag oder das ganze Wochenende weg sein dürfen.

Eine andere Quelle besagt:

Dürfen Eltern ihre Kinder alleine zuhause lassen?

Das ist von mehreren Kriterien abhängig; zuallererst vom Alter, aber auch der Reife und der Persönlichkeit der Schutzbefohlenen. In etwa ab dem Grundschulalter kann man beginnen, das Allein-zu-Hause-lassen zunächst kurzzeitig zu üben. Dabei fängt man mit kurzen Zeitabständen an und wenn alles in Ordnung ist, steigert man die Zeiten. Die Aufsichtspflicht laut BGB bleibt hiervon aber unberührt und besteht theoretisch auch während der eigenen Abwesenheit.

Dabei ist es wichtig, dem Kind die Uhrzeit zu sagen, zu der man zurück ist und diese Zeit auch einzuhalten. Seien Sie telefonisch erreichbar und sprechen Sie miteinander ab, was zu tun ist, wenn etwas Unvorhersehbares passiert. Schließen Sie auch nie die Tür ab, damit das Kind bei Gefahr das Haus ungehindert verlassen kann.

Ferner sollten Sie gemeinsam Regeln besprechen, die das Verhalten beim Klingeln des Telefons oder an der Tür betreffen. Elektrische Geräte wie Wasserkocher, Herd oder Mixer sollten nur unter Aufsicht bedienen werden. Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nicht offen herumliegen, um Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Sind die Kinder noch etwas älter, können sie auch über Nacht allein gelassen werden. Das heißt, die Erziehungsberechtigten können einschätzen, dass Reife und Persönlichkeit entsprechend ausgebildet sind. Ab einem Alter von 14 Jahren können die Jugendlichen auch laut Gesetzgeber allein gelassen werden."

Quelle: Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt? (deutsche-familienversicherung.de)

Wie viele Stunden lang kümmern sich denn normale, vollzeitarbeitende Eltern, die drei Kinder haben, pro Tag um ihr 14jähriges Kind, wenn sie z.B. noch ein acht- und ein dreijähriges Kind haben? Und wissen sie ständig, wo ihr 14jähriges Kind ist?

Da wäre es doch direkt ein Luxus und eine sehr gute Betreuung, wenn man als Jugendlicher in einer eigenen Wohnung, zwei Gehminuten von der elterlichen Wohnung entfernt wohnt, und von jedem Elternteil je einmal täglich für 1 - 2 h besucht und betreut wird (einmal morgens, einmal nachmittags/abends). Ich würde das nicht als mangelnde Fürsorglichkeit werten.

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@Paguangare

Ganz ehrlich, das ist mir zu doof mit dir! 😁

Wenn du meinst, dass irgendwas von dem Geblubber da oben anwendbar ist auf eine eigene Wohnung, dann bitte. Weiß auch nicht, woher du die Info hast, dass die Wohnung des Kindes 2 Gehminuten von der der Eltern entfernt ist. Aber is auch egal. 🤷‍♀️

Also das Kind darf alleine wohnen, aber nur, wenn keiner was mitkriegt und es keinen "Blockwart" gibt.

Bitte schön, deine Antwort! 😁

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@Kittyhawkins

Das war nicht meine Antwort, sondern erst ein nachgeschobener Kommentar.

Fakt ist, dass es weder einen ausdrücklichen Erlaubnisparagraphen gibt, noch einen ausdrücklichen Verbotsparagraphen für den Aufenthalt eines 14jährigen Jugendlichen in einer Wohneinheit, die nicht ständig von einer Aufsichtsperson mitbewohnt wird.

Ich habe auch nicht behauptet, dass der gegebene Fall des Fragestellers bestimmte Kriterien erfüllt, sondern habe ein Szenario im Konjunktiv entwickelt (Da wäre es doch...).

Der Fragesteller hat geschrieben, seine Eltern würden ihm die eigene Wohnung bezahlen. Das impliziert, dass die Eltern Bescheid wissen, einverstanden sind und die Idee mittragen.

Jetzt war die Frage, ob man "auch in der Wohnung alleine sein kann". Dies habe ich unter der Angabe mehrerer Quellen versucht zu beantworten. Aus diesen ist abzuleiten, dass 14jährige Personen sich alleine in Wohnungen aufhalten und dort auch alleine die Nacht verbringen dürfen, ohne dass direkt eine Kindeswohlgefährdung abzuleiten wäre.

Es gibt eben nicht nur die klassische Vater-Mutter-Kind-Familie in einer Vierzimmerwohnung oder einem kleinen Eigenheim, wo das Kind unbedingt bis zum Alter von mindestens 18 Jahren in derselben Wohneinheit wie Vater und Mutter wohnen muss. Sondern es sind auch noch andere Möglichkeiten denkbar, wie die Eltern ihre elterliche Sorge und Aufsichtspflicht ausüben.

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Nein. Mit 14 bist du auch mit elterlicher Erlaubnis dafür zu jung.

Mit 16 kann man nochmal drüber reden. Und dann darfst du natürlich auch allein in der Wohnung bleiben.

Allerdings müsst ihr euch erstmal einen Vermieter finden der dich da alleine wohnen lassen möchte. Auch wenn die Eltern die offiziellen Mieter sind und die Miete bezahlen.

Ich bin mit 16 in meine eigene Wohnung gezogen. Hat alles geklappt und ich hatte nie Probleme.

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Nein. Deine Eltern dürfen dir noch nicht mal eine Wohnung überlassen, die sie selbst gemietet haben. Würde sich sowieso kein Vermieter drauf einlassen.

Welche gesetzliche Grundlage kannst du als Begründung für deine These aufführen?

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