mit 14 Jahren mit Böllern von Polizei kontrolliert

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Moin, Die Polizei würde euch das Feuerwerk weg nehmen und ernst mit euch drüber reden, würden euch Fragen stellen woher ihr das habt. Sollten euch die Eltern das gekauft haben (gegeben um woanders) zu Zünden machen die sich Strafbar.. Wegen Aufsichtspflichtverletzung dies das usw. Danach würden die die Personalien aufnehmen und euch mitnehmen... Oder Laufen lassen... Und nein ihr Kriegt die Knaller ect. nicht wieder.. (Kollege ist Beamter und ich habe diese Erfahrung selber gemacht) Lg

Ich 14 ein freund 14 und der andere 13

Der 13jährige geht - mangels Strafmündigkeit - leer aus.

Für die beiden 14jährigen gibt es ein saftiges Bußgeld vom Ordnungamt wegen Ruhestörung und Verstoß gg. SprengV §23 (2)


(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


da a) außerhalb der erlaubten Zeiten und b) unter 18.

Die Höhe des Bußgelds bestimmt das Ornungsamt, als ungefähre "Hausnummer" kannst Du von einigen hundert € ausgehen.

Zusätzlich gibt es eine Vorladung der Polizei - die würden gerne wissen, von wem ihr die Böller habt. Demjenigen droht nämlich noch schlimmerer Ärger!

Da die Böller ab 18 Jahren sind werden die euch wahrscheinlich mit auf die Wache nehmen oder euch zu den Eltern bringen aber Sylvester kontrollieren die so etwas meistens nicht.

Man kann nicht einfach irgendwo hingehen und Böller hochjagen auch nicht an Sylvester. Wenn ihr Glück habt werdet ihr nur vom Platz verwiesen.

Es könnte sein, dass sie mit euch nach Hause fahren, oder auf den Posten - die Eltern werden auf jeden Fall verständigt.