Mir wurde die Vorfahrt im Kreisverkehr genommen,wie geht es weiter?
Hallo mir wurde am Samstag die Vorfahrt im Kreisverkehr genommen. Der Kreisel ist 3 Spurig und ich war auf der äußersten Spur. Nach etwa 100 m fuhr ein rüstiger Rentner einfach ohne zu schauen raus ,ich war kurz total verdutzt und bin voll in die Eisen gegangen ,habe ihn am hinteren linken Reifen/Radkasten erwischt. Natürlich habe ich gehupt wie einer Irrer das er Rechts anhalten solle. Er ist total ausgerastet und meinte Ich sei schuld (ich war weder zu schnell oder sonstiges)
Er war extrem uneinsichtig und wollte mir den Schaden in die Schuhe schieben,darauf hin habe ich sofort die Polizei angerufen. Diese machten Fotos und befragten uns einzeln (deshalb weiss ich nicht was der alte Mann den Polizisten erzählt hat) Mir wurde darauf hin mitgeteilt das die Sache eigentlich klar ist,aber da der Mann das komplett gegenteilige erzählt könne man dies nicht vor Ort klären. Wie geht es jetzt weiter? Ich habe meine Versicherung schon angerufen und meldung abgegeben. Ich möchte natürlich meinen Schaden bezahlt haben,da es mind. um 1000-1500€ geht.
(Wie auf dem Bild zu sehen,habe ich seinen hinteren Reifen erwischt,daher das schwarze. Stoßstange ist ausgeklinkt und verkratzer,sowie Kotflügel und Scheinwerfer.)
8 Antworten
Unabhängig davon, dass ich nicht verstanden habe, wie es zum Unfall gekommen ist, geht jetzt alles seinen normalen Gang.
Ihr bekommt einen Anhörungsbogen von der Polizei und Post von den Versicherungen.
Irgendwann seht ihr Euch dann vor Gericht wieder, wenn jeder meint, der andere ist Schuld
Der Rentner hat mir eigentlich klar die Vorfahrt genomen,er hatte Vorfahrt gewähren und ist einfach in den Kreisverkehr reingefahren,obwohl er an der Haltelinie stehen bleiben müssen.
Danke für die Info. Damit scheint sich die Schuldfrage zu deinen Gunsten klären. Dann solltest du einen Fachanwalt mit der weiteren Abwicklung beauftragen und dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens besichtigen lassen. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.
Ich verstehe deine Beschreibung zu dem Unfallhergang nicht, insbesondere da dein Auto vorne rechts beschädigt ist.
Bei unklarer Schuldfrage solltest du auf jeden Fall selber einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, der deine Interessen vertritt. Hilfreich, insbesondere finanziell gesehen ist es wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, da du ansonsten ein höheres Kostenrisiko trägst.
Hol dir ein Anwalt, der kann in die Akten sehen, sonst kann dir eine Überraschung ins haus stehen. Bei einer ganz ähnlichen Situation ist es einem Bekannten nämlich genau so ergangen.
Die Gegenpartei hatte einen Anwalt, der alles so gedreht hat, dass der Bekannte am ende die A* karte hatte...
Bin da vorsichtig seit dem...
Mal ne andere Frage. Warum ist das ganze bei dir auf der rechten Seite? Müsste es nicht links sein, wenn er von links kommend rausgefahren ist und du auf der äußersten (das heißt rechten) Spur warst?
Ja das klingt logisch.
Was er meint und was er schreibt, sind aber zwei Paar Schuhe. Er schreibt nämlich in der Frage:
....fuhr ein rüstiger Rentner einfach ohne zu schauen raus.
Einfahren ist rechtlich anders zu bewerten als rausfahren.
Folglich kann ich die Frage von Pucky99 nachvollziehen.
Er meint sicher, dass der Rentner in den Kreisverkehr eingefahren ist. Dann passt es...;)