Mir wurde die Vorfahrt genommen es kam zum Unfall und Ich soll laut Polizei der Schuldige sein soll.Das ist doch ein schlechter Scherz?

8 Antworten

Leider schreibst du nichts zum Unfallhergang.

Weiter wäre auch interessant, ob du Alleinschuldiger sein sollst oder ob es nur um eine Teilschuld geht.

Letzteres wäre durchaus möglich, selbst wenn du Vorfahrt hattest.

Im Übrigen entscheidet nicht die Polizei über die Schuldfrage.

Hm ... und was genau willst Du jetzt von uns wissen? Wir waren nicht dabei, keine Fotos und was genau passiert ist wssen wir auch nicht.

Antwort: ja die Frage ist ein schlechter Scherz ;-). Gruss

Hallo Locke1984

Ohne Schilderung des Unfallhergangs kann ich nur sagen dass die Polizei kein Urteil abzugeben hat wer der Schuldige ist. Die Polizei kann nur den Unfall nach der genauen Schilderung aufnehmen

Gruß HobbyTfz

wäre gut wenn du den vorfall schilderst..

Mal ein Beispiel du bist in der Stadt hast vorfahrt, fährst aber mit doppelten der erlaubten Geschwindigkeit, dann bist du natürlich auch mitschuldig, weil der andere das dann nicht richtig einschätzen konnte..

Ja da biste wohl schuld. :D

Nee, also dazu kann dir niemand eine kompetente Antwort geben, da dein Schilderung zum genauen Unfallhergang absolut fehlt!

Denn: dass du Vorfahrt hattest, könnte ja auch nur deine Vermutung/dein Eindruck gewesen sein.

Biste z. B. aus einer untergeordneten Straße (auch bei RvL) nach rechts abgebogen ohne auf den Verkehr zu achten der von Rechts kommt? Dann trifft dich da in der Tat die volle Schuld - denn der Verkehr auf der bevorechtigten Straße hat auch auf der Gegenfahrbahn Vorfahrt - außer Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung - die durchgezogene Linie - verbietet es ihm.