Minijob (geringfügige Basis) Steuererklärung Steuern nachzahlen?

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Bei Minijobs gibt es zwei Möglichkeiten (für die Arbeitgeber)

  1. pauschal mit 2 % versteuert zzgl. pauschale Sozialabgaben.
  2. Vorlage der Steuerkarte zzgl. pauschale Sozialabgaben.

Da Du ja einen Hauptjob hast, müsstest Du dem Minijob Arbeitgeber schon die Steuerklasse 6 vorlegen.

Nur im zweiten Fall ist der Minijob in der Einkommensteuererklärung zu versteuern.

Bei Pauschalversteuerung scheidet dies aus.

Du DARFST die Einnahmen nicht angeben.

Wenn Du nur sehr niedriges Einkommen hättest, könntest Du ja auf die Idee kommen, die 2% vom Finanzamt zurück holen zu wollen, das geht nicht.

Technisch gesehen ist es so: Bekommst Du vom Arbeitgeber eine elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigung ? Nein ! Dann nicht steuerpflichtig, da pauschal versteuert Ja ! Dann steuerpflichtig (diese Bescheinigung ist dem Finanzamt auch zusätzlich elektronisch übertragen worden)

Kann man Steuererklärung verzichten

Wenn das ein echter Minijob ist, für den die Steuer vom Arbeitgeber pauschaliert abgeführt wird, dann bekommst Du vom Arbeitgeber auch keine Lohnsteuerbescheinigung. In der Steuererklärung führst Du nur den Job auf, der normal versteuert wurde. Auch Werbungskosten kannst Du für den Minijob nicht geltend machen.

Es wird alles zusammengezählt. Nennt sich sich Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wieviel du zahlen musst ist abhängig wieviel du noch absetzen kannst

Nö, ein Minijob muss bei der Steuererklärung gar nicht mehr angegeben werden. ;)

@Eichbaum1963

...falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft entrichtet hat!

FALSCH 99,9 % der Minijobs werden pauschal versteuert (2%). Diese DÜRFEN nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden !!!

Wenn es ein regulärer Minijob ist, kommt er nicht in die Steuererklärung!!