Mini-Job 450€ Überschreitung?

6 Antworten

Bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt 450 Euro übersteigt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht, wobei maximal ein Jahreszeitraum (12 Monate) zugrunde zu legen ist. Bei einem Beschäftigungsbeginn zum 1. April erstreckt sich somit der zu beurteilende Jahreszeitraum bis zum 31. März des Folgejahres. Dabei darf das regelmäßige Arbeitsentgelt im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 450 Euro nicht übersteigen (maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt in jedem Monat). Steht bereits zu Beginn der Beschäftigung fest, dass diese nicht durchgehend für mindestens 12 Monate gegen Arbeitsentgelt besteht, ist die zulässige Arbeitsentgeltgrenze für den Gesamtzeitraum entsprechend zu reduzieren. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die 12 Monate umfassen den Beschäftigungszeitraum (nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr) - der ArbG muß, bei Beginn der Tätigkeit, eine Prognose aufstellen, ob in den folgenden 12 Monaten nach Beschäftigungsbeginn die 5.400 € überschritten werden.

Wenn jemand 2021 unterjährig beginnt, kann der ArbG zum 01.01.2022 aber eine neue (kalenderjahrbezogene) Prognose erstellen - das ist immer zu empfehlen, weil ein vom Kalenderjahr abweichender 12-Monats-Zeitraum, leicht dazu führen kann, daß die Grenze "aus Versehen" überschritten wird.

Da Du am 15.04. angefangen hast, kannst Du 9 * 450 € = 4.050 € max. in 2021 verdienen.

In einzelnen Monaten dürfen die 450 € überschritten werden, wenn in anderen Monaten entsprechend weniger verdient wird.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen (wie Krankheitsvertretung) kann max. für 3 Monate die Grenze in unbeschränkter Höhe überschritten werden - die Coronasonderreglung aus 2020 (5 Monate) ist bislang für 2021 nicht erneut beschlossen worden.

Die Monate Januar - März können nicht aufgeholt werden.

Der Monat April wird nicht anteilig gerechnet, weil Du am 15. erst angefangen hast - hier gilt immer die volle Verdienstmöglichkeit, egal wann man im laufenden Monat beginnt.

Die Grenze von 450 € kann im EINZELFALL überschritten werden. Die Jahresleistung von 5.400 € darf NICHT überschritten werden.

Dann müsstest du aber auch die fälligen Abgaben für Januar, Februar und März nachträglich zahlen.

Wenn man das drei mal im Jahr macht, wären das dann noch Einzelfälle?

@Adnanchen

Bis zu drei mal ist möglich

Es gibt wie überall auch hier Ausnahmen:

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Eigentlich gilt ein 450€ für 60 stunden im monat und überstunden sind da eher als ausanhemen zu sehen den abn einer gewisse summer muht du selber die Sozialversicherungen bezahlen und zb steuern!

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:

wie z.B.: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt
Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit ist Ihr Arbeitnehmer nicht durchgehend ein Minijobber.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=2021B89445AA9C66D9DA608B73583A81

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche