Mietwohnung Kündigungsfrist?
Schönen guten Tag und zwar habe ich folgende Frage mein Vermieter hat mir schriftlich mitgeteilt, dass der die Wohnung schnellstmöglich verkaufen möchte, da er sich in einer Scheidung befindet, regulär wie ganz normal habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Jetzt ist nur meine Frage ich meine Partnerin zu sind zusammengezogen und der platzt reicht einfach nicht mehr aus und wir haben jetzt die Chance auf eine neue Mietwohnung, die größer ist habe ich da irgendeine Möglichkeit, schneller aus der drei Monats Kündigungsfrist zukommen, da wir auch vor kurzem die Meldung bekommen haben, dass wir Nachwuchs bekommen und ich habe erst eine Eigenbedarfskündigung hinter mir und das möchte ich nicht noch mal das macht mir sehr große Angst
7 Antworten
Einfach mit dem Vermieter reden. Eine nicht vermietete Wohnung ist deutlich mehr wert als eine vermietete, der müsste also Luftsprünge machen und sich freuen.
Biete ihm doch einfach an, dass du ausziehst, wenn er im Gegenzug auf die Kündigungsfrist verzichtet.
Hallo Dennis,
im gegenseitigem Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter kann das Mietverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
Eine kostenlose Vorlage für einen Miet-Aufhebungsvertraf findest du hier:
https://kiepenkerl-immobilien.de/images/download/aufhebungsvertrag.pdf
Du schreibst:
wir haben jetzt die Chance auf eine neue Mietwohnung.........
Ein wirksam geschlossener Aufhebungsvertrag hebt den Mietvertrag (Kündigungsfristen) auf.
Du solltest einem Aufhebungsvertrag nur zustimmen, wenn gewährleistet ist, dass du die neue Wohnung auch tatsächlich beziehen kannst. Mündliche Zusagen des neuen Vermieters lassen im Streitfall oft schwer nachweisen.
Es ist also ratsam den neuen Mietvertrag vor dem Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Meine persönliche Meinung ist:
Ich würde dir folgende Vorgehensweise vorschlagen:
- Du besprichst mit deinem Vermieter unverbindlich die Möglichkeit, das Mietverhältnis ggf. durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig beenden zu können.
- Wenn der Vermieter den Bestimmungen im Aufhebungsvertrag grundsätzlich zustimmt, vereinbarst du mit ihm eine befristete Bedenkzeit (z.B. 7 Tage).
- Innerhalb dieser Frist solltest du dir einen schriftlichen Mietvertrag vom neuen Vermieter.
- Sobals du den neuen Mietvertrag in der Tasche hast, unterschreibst du den Aufhebungsvertrag.
Tipp: Wenn die Wohnung Gegenstand der Zugewinngemeinschaft in einem Scheidungsverfahren ist sind die Eheleute möglicherweise beide deine Vermieter. Ob das so ist siehst du in deinem Mietvertrag, wenn beide unterschrieben haben.
Viel Erfolg!Warum sollte der Vermieter auf die Kündigungsfrist verzichten? Sicher eine Wohnung verkauft sich ohne Mieter besser. Aber wenn euer Auszug abzusehen ist, dann kann sich ein Käufer darauf einstellen. Und eine Wohnung verkauft sich ja auch nicht in einem Tag.
Normalerweise musst Du selbstverständlich die Kündigungsfrist einhalten. Du kannst zwar eher ausziehen, müsstest aber die Miete weiter zahlen.
Wenn der Vermieter verkaufen will und gerne die Wohnung leer hätte, könnte es sein, dass er Euch etwas eher aus dem Mietvertrag entlässt. Ein Anrecht darauf habt Ihr aber nicht.
Du solltest mal mit dem Vermieter sprechen. Dann weißt Du was Sache ist.
Soll er doch verkaufen ! darum muß er niemand kündigen !
Wenn ihr für die FAMILIE etwas größeres sicher habt - wird er sicher froh sein wenn ihr umgehend die Räume freigebt !
Dann kann der Käufer früher alles ändern !
Leider möchte er das ich bis zum Ende wohnen bleibe da er auf die Mieteinnahmen nicht verzichten möchte