Mietvertrag vor Einzug kündigen wegen gravierenden Mängeln?

6 Antworten

Der Vermieter wird vermutlich gar nicht in der Lage sein, dass er die Termine für die Ausbesserung so schnell nennt, da er von anderen abhängig ist.

Ihr habt die Wohnung schon übernommen, also weit vor Eurem eigentlichen Einzug und ihr zahlt noch nicht einmal Miete dafür. Da habt ihr doch einen Vorzug erhalten, von dem andere nur träumen.

Die Mängel sind aufgelistet und wenn sie bis Mitte Januar oder spätestens 1 Woche vor Eurem Einzug behoben sind, sollte das doch ausreichen. Gebt Eurem Vermieter doch die Chance.

er selbst möchte aber "kein Geld in diese Wohnung investieren"

Wer dem Vermieter die Arbeiten bezahlt ist seine Sache. Ob er am Ende lieber in einen Rechtsstreit investiert oder einen etwas längeren Mietausfall hinnimmt, ist letztlich auch seine Sache.

Für Euch ist es auf jeden Fall noch zu früh, um außerordentlich zu kündigen. Das Thema Nachzahlung Eures Vormieters kann auch erst wirklich verifiziert werden, wenn Euch die genauen Daten seiner Abrechnungen und Vorauszahlungen bekannt sind. Ihr habt eine bestimmte Höhe der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart. Sprecht doch den Vermieter mal darauf an, wie er diese kalkuliert hat. Vielleicht hat er Eure Vorauszahlung gleich schon mal wesentlich höher angesetzt. Das solltet ihr in Ruhe klären. Wenn er Euch durch eine viel zu niedrige Angabe über die monatlichen Nebenkosten getäuscht hat, wäre das im Falle einer fristlosen Kündigung sicher ein zusätzliches Argument. Ohne Belegeinsicht und genauere Daten, reicht das aber sicher nicht aus, um eine Täuschung zu unterstellen.

Wenn der Vermieter schon nicht investieren will, dann sollte wenigstens so kooperativ wie möglich sein.

Mein Vorschlag: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bis 20. Januar und wenn bis dahin nichts passiert ist und absehbar ist, dass auch die letzten Januartage nichts passiert, könnt ihr eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen.

Habt ihr die Wohnung vor Vertragsunterzeichnung nicht besichtigt? Die von dir beschriebenen Mängel sind doch eindeutig erkennbar.

Wenn der Mietbeginn erst am 1.2. ist, dann hat der Vermieter auch Zeit bis dahin, die Mängel zu beseitigen. Es ist nett von ihm, dass ihr die Wohnung schon vorher nutzen könnt. Macht ein Übergabeprotokoll, in dem er schriftlich bestätigt welche Mängel er bis wann beseitigt bzw. beseitigen lässt.

Zur Nebenkostenabrechnung: Die monatliche Abschlagszahlung könnt ihr mit Absprache des Vermieters auch erhöhen, dann habt ihr keine hohe Nachzahlung. Mir kommt eine so hohe Nachzahlung aber sehr merkwürdig vor, hier würde ich mir mal eine Abrechnug der Vorjahre zeigen lassen - nicht alles, was der Vormieter erzählt, muss stimmen. Wenn Mieter und Vermieter nicht wirklich gut verstanden haben versucht der Mieter den Vermieter vielleicht auch mal absichtlich in schlechtem Licht dastehen.

Wie sollen wir weiter vorgehen?

Das kommt darauf an: Wenn allein "die jährliche Nachzahlung für die Nebenkosten in der Vergangenheit zwischen 1.000 - 1.500 €" euch von vertraglich zugesicherter Anmietung abrücken lassen, kündigt ihr eben - sofern dem kein Kündigunsgverzicht entgegensteht - ordentlich "spätestens am 05.01.2016 zugehend zum 31.03.2016" und zahlt dadurch eben 2 Montsmieten einschl. BK-Vorauszahlungen für nichts :-O

Wegen der Mängel schuldet euer VM allerdings erst mit Mietbeginn (ich vermute da eher den) 01.02.2016 Behebung.

Die könnte man exakt auflisten und ihn auffordern, "innerhalb von 5 Tagen nach dokumentiertem Zugang (eures Einwurf(!)-Einschreibens) "fristgerechte und vollständige Behebung aller v. g. Mängel bis Mietbeginn 01.02.2016 schriftlich zuzusichern". "Widrigenfalls werden wir die Mängel in Ersatzvornahme durch Handwerker beseitigen lassen und die Kosten mit den übernächsten Mietzahlungen verrechnen."

G imager761

Nehmt den Mietvertrag zurück mit der Begründung mängel in der Wohnung wurden nicht behoben nach mehrfacher nachfrage. wenn der Mieter das nicht akzeptiert Fotos machen und dann euch ein Anwalt nehmen

Nehmt den Mietvertrag zurück mit der Begründung mängel in der Wohnung wurden nicht behoben nach mehrfacher nachfrage

Rechtsgrund? Einen MV kann man nicht "zurücknehmen" und mägelfreier Zustand "in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" ist ab Mietbeginn 01.02.2016 geschuldet, nicht einen Tag früher :-O

euch ein Anwalt nehmen

Zahlst du den bei dieser unsinnigen Auskunft?

G imager761

Wie sollen wir weiter vorgehen?

Fristgerecht bis spätestens 05.01.2016 zum 31.03.2016 kündigen.

Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.