Mietvertrag nach Anzahl der Räume ohne Angabe des qm-Preises?

7 Antworten

Es ist rechtlich in Ordnung, wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche angegeben wird. Es ist nur wichtig, dass das Mietobjekt ausreichend beschrieben wird, und das ist mit Angabe der Räume (auch Nebenräume) möglich.

In der Nebenkostenabrechnung sowie auch für Mieterhöhungen hingegen muss die korrekte Größe angegeben werden, unabhängig davon, was im Vertrag stehen würde. Dabei ist bis max. 10% Toleranz hinzunehmen. In deinem Fall wäre das mehr. Du kannst dann also die Nebenkostenabrechnung monieren, aber natürlich erst, nachdem du die erste erhalten hast.

Der Mietvetrag ist noch nicht unterschrieben. Ich möchte die Grösse vorher monieren. Es ist ein Mietpreis für die 2ZKB angegeben, was in etwa einem qm-Preis von 8 € entspricht. Kann ich einen niedrigeren Preis für die Wohnung verlangen?

@OGVIN

Nur wenn der Mietpreis von 8 Euro über die Mietobergrenze deiner Stadt fällt. Ansonsten gilt Vertragsfreiheit.

@OGVIN

Solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, kann man selbstverständlich über die Konditionen verhandeln. Es besteht Vertragsfreiheit. Es steht dir frei, zum Vermieter zu sagen, dass die Miete zu hoch ist. Ob du das nun mit der Größe begründest oder mit der Ausstattung der Wohnung, spielt keine Rolle, das liegt an dir.

Bedenke aber bitte auch, dass der Wohnungsmarkt schwierig ist. Es gibt meistens viele Bewerber auf eine Wohnung. Und so gibt es in der Regel einige Bewerber, die den geforderten Preis akzeptieren, um endlich eine Wohnung zu haben. Der Vermieter wird dann wahrscheinlich mit dir keinen Vertrag eingehen.

@Christiangt
Mietpreis von 8 Euro über die Mietobergrenze deiner Stadt

Wie wir alle wissen, funktioniert die Mietpreisbremse in der Praxis nicht. In der angespannten Marktsituation, wo es zu wenige Wohnungen gibt, sind viele bereit, etwas mehr zu zahlen, nur um endlich eine Wohnung zu haben. Aus diesem Grund ist das Thema Mietpreisbremse nicht Bestandteil meiner Antwort.

@Renick

Wenn der Vermieter ungerechtfertigt auf die 8 Euro bestehen würde obwohl es eine Mietpreisbremsse gibt , würde Ich Ihn direkt anschwärzen. Natürlich darf man Ihm nicht drohen, der Satz " Wenn Sie mir die Wohnung nicht für 7 Euro m² geben, werde Ich Sie anschwärzen" würde als Erpressung ausgelegt werden .

Dabei ist bis max. 10% Toleranz hinzunehmen.

Das gälte aber nur bei einer vereinbarten/zugesicherten Wohnfläche

Für Betriebskosten muss zwingend die exakte Wohnfläche zu Grunde gelegt werden. Hier gälte die Toleranzgrenze von 10% nicht. So jedenfalls die aktuelle Rechtslage.

ist nur mit ca. 59 qm angegeben und ist 6 qm zuviel.

Wenn die Nebenkostenabrechnung mit 59qm berechnet wird es aber 53qm sind, muss neu berechnet werden. Ist ja falsch. Es kann aber gut sein die messen dann das ganze Haus und es überall zu viel. Dann zahlt du evtl. mehr als vorher.

Dein Mietvertrag braucht keine Angaben über qm, die war ja bekannt was du mietest.

Habe den Mietvertrag noch nicht unterschrieben. Beim angegebenen Mietpreis sind es in etwa 8 €/qm. Kann ich auch verlangen, das der Mietpreis verringert wird, da die Wohnung kleiner ist?

@OGVIN

Habe den Mietvertrag noch nicht unterschrieben.

Du kannst alles verlangen. Ist aber wahrscheinlicher das die nun 8.20€/qm nehmen werden. Es kommt natürlich drauf an ob München oder Stettin. Finden die einen Anderen gehst du ganz leer aus

@OGVIN

Nun, den Preis hast du errechnet. Der Vermieter will dir aber keine Wohnfläche vermieten sondern Räume. Da wird er sich nicht von abbringen lassen und dir möglicherweise die Wohnung nicht vermieten.

Da bisher keine Betriebskostenabrechnung erfolgte, kannst du sie ja auch nicht monieren. Es wäre abzuwarten, ob die Abrechnung korrekt ist, falls du einziehst und nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraumes von 1 Jahr die erste Abrechnung zugestellt wurde.

Ein Wohnungsmietvertrag kann rechtswirksam nur mit Angabe der Zahl der Räume abgeschlosen werden.

Die Betriebskosten müssen bei Wohnflächenschlüssel nach der tatsächlichen Wohnfläche abgerechnet werden. Wenn in dieser mehr Wohnfläche als vorhanden abgerechnet wird, ist das ein inhaltlicher Fehler dessen Korrektur du fordern darfst. Inhaltliche Fehler darf der Mieter auch selbst korrigieren. Lege entsprechend Einspruch ein und begründe diesen.

Solche Angaben im Mietvertrag sind nicht vorgeschrieben. Es ist nicht mal, bis auf eine Ausnahme, vorgeschrieben das Mietverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen.

Also sein, kannst Du nicht verlangen.

Wie kommst Du darauf das es 6 m² weniger sind? Hast Du alle Räume hinter der Wohnungstür ausgemessen? Auch den evtl. dazugehörigen Balkon?

Ja. Habe vom Vermieter einen Grundriss erhalten. Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Die Grösse will ich vorher monieren.

@OGVIN
Die Grösse will ich vorher monieren.

Wiilst Du diese Wohnung? Wenn ja lass das mit dem Monieren bevor der Vertrag unterschrieben ist.

Wie schon gesagt, die Wohnfläche muß nicht im Vertrag stehen.

Wie berechnest du denn die Wohnfläche? Du berücksichtigst das auch Balkone/ Terrassen anteilig zur wohnflächenberechnung hinzugezogennwerden können?

Habe Balkon mit 1/2 der Fläche mitberechnet. Ich hatte einen Grundriss der Wohnung. Der Mietvetrag ist noch nicht unterschrieben

@OGVIN

Wenn die qm doch nich im Mietvertrag stehen, ist doch nur interessant ob dir die Wohnung gefällt, oder nicht!?

@Vampire321

Nein. Wichtig für Event. Mieterhöhungen und für die Betriebskostenabrechnung ist die Grösse der Whg. zwingend notwendig

@OGVIN

Nö, ist es nicht

user Esskah hat dir freundlicher weise den Link weiter unten gepostet...Danke dafür ;)