Mietrecht in Bezug auf Rauchmelder, wer hat Kenntnisse?

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Ungeachtet der Rauchmelder gilt zunächst: Selbstverständlich habt ihr als Vermieter grundsätzlich das Recht eine Wohnungsbesichtigung schriftlich anzukündigen und nach Absprache auch durchzuführen; auch um zu sehen in welchem Zustand sich die Wohnung befindet und ob ihr ggf. vorsorglich tätig werden müßt, um Wartungs- und Reparaturmaßnahmen durchzuführen, die nicht dem Mieter angelastet werden können.

Alleine dazu ist ein nett formulierter Brief mit der Bitte euch einen Termin zur Wohnungsbesichtigung zu nennen (ggf. telefonische Rücksprache) hinreichend. Wenn ihr als Eigentümer/Vermieter zudem Reparatur-, Installations- oder Wartungsmaßnahmen durchführen (lassen) wollt oder gesetzesbedingt durchführen lassen müßt, dann ist euch bzw. den Handwerkern ebenfalls nach Rücksprache Zugang zur Wohnung zu gewähren. So sieht die Rechtslage aus.

Die Tatsache, dass der Mieter hinterher die Rauchmelder (wie auch immer) deaktiviert, damit dieser weiterhin rauchen kann, betrifft euch dann nur noch insofern, als dass ihr aus dem Schneider seit, falls was passiert und der Mieter große Probleme bekommt!! Dasselbe gilt, wenn er sich mehrfach nachweislich weigert, die Brandmelder installieren zu lassen (ihr seid in der Nachweispflicht).

Er kann weder euch noch Handwerkern grundsätzlich den Zugang zur Wohnung verwehren!! Im Extremfall läuft das über'n Anwalt, aber ich würde es zunächst mit einem höflichen Brief in der oben erwähnten Form versuchen, wo er einen Termin nennen soll.

Abmahnung mit Drohung auf fristlose Kündigung und nachfolgender Räumung. Das sollte reichen. Wenn Du dann rein kommst und der Zustand der Wohnung sich tatsächlich als so katastrophal erweist, wie vermutet, würde ich auch die Müllentsorgung, Reinigung und Renovierung einfordern.

Und wenn Du jetzt meinst, dass die korrekten Mietzahlungen für Dich beruhigend sind, wirst Du irgendwann ein böses Erwachen erleben. Wenn Du es schaffst, Deinen Mieter zum Renovieren zu bringen, geht das allein auf seine Kosten, wenn das im Mietvertrag so geregelt ist.

Der Mieter ist verpflichtet, die Installation zu dulden. Wenn nicht, könnte gegen ihn eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt werden. Deren Kosten müsste der Mieter zahlen. Du solltest ihn darauf zunächst schriftlich per Einwurfeinschreiben hinweisen (abmahnen). Bei weiterer Verweigerung dann Rechtsschritte in Gang setzen.

die Rauchmelder sind gesetzlich Pflicht, Ihr kommt als Vermieter in Teufels Küche wenn ihr sie nicht installiert.

Der Mieter steht nicht über dem Gesetz. Schreibt ihm nochmal freundlich und teilt ihm eben den Stand der Dinge mit (Rauchmelderpflicht!) und dass er sich hier gegen nicht wehren kann.

Ein Rauchmelder schlägt auch bei normalem Rauchverhalten nicht an. Auf diese Diskussionen musst Du Dich nicht einlassen.

Google mal Rauchmelderpflicht und schick ihm das mit. Er muss sich installieren lassen, Punkt.