Mietminderung wegen nicht nutzbarer küche?

8 Antworten

Durch Mietminderung allein kannst Du Dir auch nichts kochen.

Wenn Du 500 € Miete zahlst und machst für 5 Tage Mietminderung geltend (so ca. 30 % könnte ich mir vorstellen), dann wären das 25 € insgesamt.

Dafür kannst Du Dich höchstens 2x bei McDonald's verpflegen, um was Warmes in den Bauch zu bekommen.

Du könntest Deinen Vermieter fragen, ob er Dir das hier finanziert:

https://www.pearl.de/a-NX8556-3000.shtml;jsessionid=h2B59E5DF06559AF471AB60F6BEF453CE?vid=917&wa_id=40&wa_num=2107&utm_source=googleps&utm_medium=cpc&gclid=EAIaIQobChMIrdG-xozn2QIVGV4ZCh2VZQ0rEAQYAiABEgL1x_D_BwE

Hilfreich und sinnvoll noch ein elektrischer Wasserkocher und ein Thermomix.

Macht 23 € und woanders gibt es Ähnliches für rund 40 €. Damit kann man schon mal 5 Tage oder mehr ganz gut überbrücken. Er soll Dir vielleicht noch einen Tisch zur Verfügung stellen und dann kommt man übergangsweise ganz gut zurecht. Mietminderung würde ich trotzdem versuchen.

Von einer Mietminderung kannst du dem Kind aber auch nichts kochen. Der Vermieter hätte dir zumindest eine Kochgelegenheit zur Verfügung stellen müssen.

Was nützt es, wenn du jetzt die Miete um 20 oder 30 € reduzieren könntest?

Ist die Hausverwaltung denn gleichzeitig der Vermieter?! Du schreibst, du hast an die HV geschrieben und es gab keine Reaktion. Die ist aber unter Umständen garnicht dein Ansprechpartner, sondern, falls abweichend, dein Vermieter. In 5 Tagen wirst du auch niemals eine (neue) Küche bekommen, es sei denn, die ist von IKEA oder vom Baumarkt und als erster Punkt kommt ja noch die Zeit der Trocknung. Feuchtigkeit aus dem Boden zu bekommen dauert in der Regel weitaus länger als nur 5 Tage. Du erwähnst zudem "Boden entfernen". Welchen Boden? nur den Belag oder was? Nur Belag reicht ja nicht aus, das Wasser ist ganz sicher in erster Linie im oder unter dem Estrich. Um diesen zu trocknen benötigt man einen Vakuumtrockner mit Bohrungen im Estrich und dann auch mit entsprechenden Ventilatorgeräuschen. Was wurden denn für Maßnahmen zur Trocknung angedacht? Also ich vermute, das wird noch ein längerer Akt und die Mietminderung wird sich nicht nur auf die Nichtnutzung der Küche beschränken (lassen).

Ist die Küche denn mitgemietet bzw. steht sie im Mietvertrag? Wenn ja, ist eine Mietminderung möglich für den Zeitraum, in dem man sie nicht nutzen kann. Denn dann ist der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache eingeschränkt und es liegt ein Mangel vor.

Allerdings kann hier niemand sagen, in welcher Höhe das angemessen wäre, da es dabei immer auf die konkreten Umstände ankommt.

Die Frage ist, ob sich das für 5 Tage überhaupt lohnt...

Es steht eine EBK im Mietvertrag mir wurde heute gesagt dass es doch jetzt von Montag bis mindestens Montag dauert und dazu kommt das die alte Küche auf Grund der Feuchtigkeit entsorgt werden muss sagte der Tischler sowie die Firma für die Trocknung und dem binden zuständig ist. Die Küche könnte man auf Grund der Schimmel Belastung nicht mehr nutzen und der schaden ist definitiv von außerhalb gekommen. Die Rohre sollen nun auch nochmals kontrolliert werden sowie neue Isolierung gestellt werden. Habe der Vermietung vorgeschlagen das wir die EBK aus dem Mietvertrag streichen und ich mir selbst eine kaufe. Es kommt allerdings keinerlei Reaktion. Die Tischlerei und andere Firma schicken zusätzlich eine Stellungnahme zur Verwaltung

War der Termin und der Ausbau nicht angekündigt ???

Da kann man sich doch entsprechend vorbereiten.

Ob da eine Mietminderung möglich ist, wage ich zu bezweifeln......

Fragt mal mit den genauen Details beim Mieterschutzverein nach!

Ich habe heute einen Termin bei der Verbraucherzentrale sowie Mieterschutz gemacht