Mietminderung bei Ausfall der Trinkwasserversorgung
Mieter A fährt in den Urlaub und sperrt die Wasserversorgung für die Wohnung des Mieters B in der Wohnung des Mieters A vollständig ab. Das ist möglich, weil ein Absperrventil in der Wohnung A vorhanden ist. Daraufhin verlangt Mieter B vom Vermieter das Wiederherstellen der Wasserversorgung und erklärt gleichzeitig die Miete um 100% mindern zu wollen bis die Wasserversorgung wieder hergestellt ist. Die Mietminderung soll bei der Mietzahlung für September 2012 wirksam werden und gilt für die Zeit der Versorgungsunterbrechung. Ist eine Minderung von 100% berechtigt?
5 Antworten
Hier sehe ich den typischen Notfall, dass der Vermieter entweder mit einem einbehaltenen Schlüssel in die Wohnung von A reindarf bzw. per Schlüsseldienst. Zuvor sollte versucht werden, den Mieter A zu erreichen und ihm die Konsquenzen aufgezeigt werden. Möglicherweise hat er bei einer Person seines Vertrauens einen Schlüssel für den Notfal hinterlegt. Das sollte bei Urlaub so sein, diese Person sollte dem Vermietzer benannt werden. Die Kosten der Aktion sind dem Mieter A aufzuerlegen sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gefordert werden. Es liegt eine unerlaubte bauliche Veränderung vor. Eine evl. Mietminderung müsste an Hand der Umständeund Dauer fixiert werden, 100% sind aber echt zu viel.
kurz: 100% sind nicht gerechtfertigt, wahrscheinlich erstmal sogar keine Mietminderung, es sei denn der Vermieter hat nach der Benachrichtigung die Wasserversorgung nicht schnellstmöglich wieder hergestellt bzw. herstellen lassen.
P.S. Vorsicht: eine ungerechtfertigte Mietminderung kann im Extremfall zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen... und 100% sind keinesfalls gerechtfertigt.
ob 100% gerechtfertig sind weiss ich nicht, aber auf jeden fall ne sehr hohe minderung, denn ein "normales" leben ist völlig ohne fliessendes wasser nunmal nicht möglich.
aber der vermieter kann sich das entgangene geld natürlich von mieter a zurückholen denn der ist ja schuld :)
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
Ausfall der Wasserversorgung 20%
Alleinige Duschmöglichkeit oder Bademöglichkeit nicht funktionsfähig 33%
Hat er das vielleicht versehentlich gemacht?
Ist die Wasserrechnung jemals bezahlt worden?
Hat der Mieter B Schulden beim Mieter A?
Offensichtlich hat Mieter A gegenüber Mieter B in böswilliger Absicht gehandelt um eine Machtdemonstration in Szene zu setzen. Die Absperrvorrichtung hat Mieter A in die Wasserleitung vor Jahren ohne Genehmigung des Vermieters selbst einbauen lassen.