Mietkaution in WG aufteilen

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Die Nebenkosten für Wasser und Abfallentsorgung können nicht nach m² Wfl. geteilt werden, hier müsste oder könnte nachgebessert werden. Wenn einen Maklerprovision fällig war oder noch ist, sind die Kosten hälftig teilbar, weil ihr das Angebot gemeinsam angenommen habt, ohne die Zimmergrößen und damit die Teilung der WG zu kennen. Die Kaution hingegen wäre der Miete angepasst zu teilen. 57/43

Nebenkosten werden 1:1 geteilt. Warum wäre die Kaution der Miete angepasst zu teilen? Wir suchen nach Gründen für das eine oder andere Verhältnis.

@Relso

Ich resümiere: Nettomiete wird unstrittig nach m² geteilt, Nebenkosten werden unstrittig 1:1 geteilt (obwohl diese Teilung nicht schlüssig ist). Bei der Kaution will einer 1:1 teilen, der andere 57:43. Argument für 1:1= Im Mietvertrag haften beide als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für Schäden, Verluste und Mietschulden. Es entsteht auf der Grundlage des Mietvertrages keine Einzelhaftung eines Hauptmieters gegenüber dem Vermieter. Dem zufolge trägt jeder Mieter das volle Risiko im Schadensfall. Der jeweils andere Hauptmieter übernimmt 50% des Risikos ohne eine Klärung der Schuldfrage, da ja noch kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter klärt im Schadensfall die Schuldfrage zwischen beiden Hauptmietern nicht und zieht die gesamte Kaution ein, falls der Schaden die Höhe der Kaution erreicht oder gar übertrifft.
Argument für 57:43 = Gäbe es zwei Einzelmietverträge für die Wohnung, könnte der Vermieter nur bis zu 3 Nettomieten als Kaution von jedem Einzelmieter verlangen. Diese Kautionssummen würden dann der Nettomiete im jeweiligen Mietvertrag entsprechen. Im Falle eines Schadens in Flur/Bad/Küche der Wohnung müssten dann aber auch wieder beide Einzelmieter haften, da diese Räume zur Nutzung beider Einzelmieter vorgesehen wären. Die Schadensursache müsste dann im Innenverhältnis geklärt werden. MfG

@Gerhart

Der Mietvertrag ist auf einen Hauptmieter. Ich wohne zur Untermiete. Das entspräche wohl eher dem Fall mit den zwei Einzelmietverträgen.

@Relso

Eure Konstruktion ist auch eine Form der WG. Es wäre hilfreicher gewesen, diese Struktur bei der Fragestellung zu erwähnen. Damit ergeben sich völlig neue Sichtweisen auch formaler Natur. Ich melde mich später noch einmal.

@Gerhart

Okay, ich bemerke gerade, dass ich wirklich zuwenig Information gegeben habe, beziehungsweise sehe ich gerade ein paar Sachen, die ich vergessen habe.

Ergänzend zur Ausgangsfrage. Ich bin Untermieter. Die Wohnung war mit Parkplatz, der nur von ihm benutzt wird. Die Kaution an den Vermieter und die Provision an den Makler wurden schon gezahlt.

Wir sind uns uneinig, wie wir die Provisionskosten aufteilen und wie hoch die Kaution sein soll, die ich als Untermieter zahlen soll.

@Relso

Tja, ich glaube, dass ihr nicht von vorn herein die Absicht hattet, diese Form mit Hauptmieter und Untermieter zu realisieren, sondern dass Ihr einer Auflage des Vermieters oder dem Rat deines Dritten gefolgt seid. Juristisch betrachtet folgt die Höhe der Kaution der Nettomiete. Aber wie gesagt, Ihr hattet wohl ursprünglich einen anderen Plan, sodass jetzt die Meinungen über Teilbarkeit des Kosten/Kaution auseinander gehen. Zur Teilung der Kaution kann ich keinen Rat geben, weil es zwei Kautionshinterlegungen de jure gibt: Die Kaution für die gesamte Wohnung und die Kaution für die untervermieteten Räume. Demzufolge hält der Vermieter mindestens 2 Monatsnettomieten als Kaution des Hauptmieters in seiner Verwahrung und der Hauptmieter 2 MNM des Untermieters in seiner Verwahrung. Sollte es aus irgend einem Grund zu einer Auflösung der WG kommen, dann kann hier auch sauber durch Kündigungen die Sache beendet werden. Zur Provision hatte ich mich schon geäußert. Wer ist Benutzer des Parkplatzes? Der Hauptmieter oder der Vermieter?

@Gerhart

Der Hauptmieter beneutzt ausschließlich den Parkplatz. Änderung nicht in Sicht.

@Relso

Nutzung des Parkplatzes der Wohnung durch den Hauptmieter = Verlust des Parkplatzes durch den Untermieter = geldwerter Vorteil für den Hauptmieter = das Teilungsverhältnis 57:43 verschiebt sich auf möglicher weise 60:40, wenn mann von der Gesamtmiete und nicht von den m² ausgeht. Argument gegen fity/fifty Teilung. Der Stellplatz ist zwischen 50 und 20 € p.m. wert, abhängig von der Lage und der Größe der Gemeinde/Stadt.

@Gerhart

Danke!

Das liegt einzig und allein an ihnen selbst. Das sind alles Rechtsverhältnisse im Innenverhältnis, die den Vermieter als äußeren Vertragspartner nichts angehen. Sie sollten sich darüber einigen und das schriftlich machen.

Den Vermieter lassen wir auch außen vor. Der hat schon seine Kaution. Es geht um Vorschläge und Begründungen, wie wir sie unter uns Mietern aufteilen.

Das könnt ihr machen wie ihr wollt, dafür gibt es keine gesetzliche regelung. gerechter wäre es wohl, wenn es nach der flächengröße geht. so dann auch mit der provision.

Warum wäre es gerechter? Wir haben beide unterschiedliche Ansichten und hoffen auf einen guten Hinweis.

Die Miete wurde nach Wohnfläche aufgeteilt. (Das leuchtete uns beiden ein.)