Mieterlassung beim grossem Umbau im Altersheim?

2 Antworten

Es handelt sich wohl um einen Vertrag sui generis, der aus verschiedenen rechtlichen Verträgen zusammengesetzt ist. Der Vertrag hat Bestandteile aus dem Mietrecht (Miete des Zimmers) und dem Dienstvertrag (Pflege). Auf die mietrechtlichen Bestandteile sollte das Mietrecht anwendbar sein. Wie viel Du bei Baulärm mindern kannst, kannst Du z.B. in der DAWR Mietminderungstabelle sehen. Dort findest Du Beispiele. Dies kann die als Anhaltspunkt dienen. http://mietminderungstabelle.info/Kategorie.Baul%C3%A4rm.html

Da man ja dort auch für die Unterbringung zahlt,denke ich das eine Mietminderung möglich ist.denn die Wohnqualität dürfte unter der Umbaumaßnahme leiden.