Mieterin provoziert andere Mieter durch Lärmbelästigung - was kann der Vermieter unternehmen?

10 Antworten

Was können die anderen Mieter dagegen machen?

Lärmprotokoll führen. 2 Wochen lang sollte reichen. Alle Mieter nach bester Möglichkeit und dem Vermieter vorlegen. Ebenso sollten die Mieter die Miete mindern damit der Vermieter auch Druck hat und motiviert ist hier zeitnah zu handeln.

Kann der Vermieter dagegen etwas unternehmen?

Anhand des Lärmprotokolls der anderen Mieter kann er die besagte Mieterin abmahnen und ankündigen, dass bei wiederholten Fehlverahlten (fristlos) gekündigt würde.

Warum sich unnötig Arbeit machen, wenn der BGH schreibt das es nicht erforderlich ist:

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-larmprotokoll-zur-mietminderung-nicht-erforderlich/

@johnnymcmuff

Bei Rechtssachen bin ich schnell übersorgfältig. Ich hab lieber mehr als ich brauche als weniger um einen Beweis zu erbringen.

@kevin1905

Na ja, wenn sich schon mehrere Mieter beschwert haben, dürfte ein Protokoll überlüssig sein.

Der Vermieter kann sie wegen Störung des Hausfriedens schriftlich abmahnen. Das ist auch die Vorbereitung für eine Kündigung vermieterseits.

ab der wievielten abmahnung kann dann die kündigung erfolgen? muss der vermieter die störung des hausfriedens irgendwie belegen?

@liberallala

Die Mieter sollen Lärmprotokolle erstellen. Mit der Beschwerde mehrerer (oder aller) Mieter hat man auch eine bessere Beweislast. Eine Abmahnung reicht aus.

@liberallala
ab der wievielten abmahnung kann dann die kündigung erfolgen?

Sobald nach der ersten und einzigen Abmahnung das abemahnte Verhalten nicht eingestellt wird.

muss der vermieter die störung des hausfriedens irgendwie belegen?

Joa. Kann er ja, wenn die anderen Mieter als Zeugen fungieren.

@liberallala

Da gibt es keine Regelungen. Setzen Mieter die Ruhestörungen nach mehreren Abmahnungen fort, so kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Dazu bedarf es aber der Zeugenaussagen weiterer Mieter und Ruhestörungsprotokolle mit Uhrzeitangabe. Ganz so einfach ist es nicht.

Wie willst Du das nachweisen, wenn Du nie anwesend bist?

@albatroz1101

Mit Handy. Nachts den Terror eben aufnehmen als Beweis.

@Atahualpa2018

ist auch schwer. dauert ja meist immer nur so 5-10 sekunden. bis dahin kann kaum einer nachts um drei sein handy in stellung bringen.

@albatroz1101

Wenn man nie da ist, wird man ja auch nicht gestört.

Der Vermieter kann lediglich eine Abmahnung schreiben mit der Begründung, dass sie den Hausfrieden durch ihre Ruhestörung stört. Ab 22 Uhr müssen sich auch Gäste ruhiger verhalten.

Dazu am besten mit anderen Mitmietern ein Schreiben an den Vermieter senden mit der Bitte um Abmahnung.

Die anderen Mieter (am besten zusammen) können sich wieder beim Vermieter beschweren und hier auch eine Mietminderung androhen bzw. vornehmen (dafür am besten über einen Zeitraum von mind. 2 Wochen - 4 Wochen mal ein Lärmprotokoll erstellen, wann genau welcher Krach gemacht wird). Wenn sie spät abends laut feiert können sie auch mal die Polizei rufen.

Der Vermieter kann dann eine Abmahnung aussprechen und wenn es nicht besser wird die Kündigung.

Ignoriert das doch einfach. Je mehr Ihr Euch beschwert, desto trotziger wird sie reagieren.

Oder setzt Euch mal auf einen Kaffeeklatsch zusammen und sprecht Euch aus.

Wir haben hier einen Mieter, dem fällt grundsätzlich die Wohnungstür aus der Hand. Jedesmal rumst sie zu - egal, ob er geht oder kommt. Damt kann ich leben.

Ignoriert das doch einfach. Je mehr Ihr Euch beschwert, desto trotziger wird sie reagieren.

Das Recht sollte dem Unrecht nicht weichen.

Lärm ist ein Stressfaktor, der langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

@kevin1905

Oh je ...

Hast Du den Kommentar nicht gelesen?

dauert ja meist immer nur so 5-10 sekunden.

Das ist kein Lärm.

@beangato

Im Abstand von Minuten schon, uch, wenn es nur einmal knallt und man aufschreckt, ist das Lärm. Der muß nicht andauern.