Mieter wohnt in der Hauptwohnung. Einliegerwohnung?

3 Antworten

Können wir die kündigen wegen eigenbedarf?

Natürlich könnt ihr das. Die Frage ist, ob die Mieter auch ausziehen müssen oder Härtefallgründe vorbringen :-O
Ich würde die Mieter deshalb ja kennenlernen und dabei feststellen wollen, wie sie einem Umzug in 6 Monaten gegenüberstehen, der mit einer Prämie versüßt als Mietaufhebungsvertrag schriftlich geregelt würde, bevor ich einen Bungalow-Kaufvertrag unterschreibe und bezahle, den ich auf Jahre hinaus nicht nutzen darf...

G imager761

Nachdem ihr im Grundbuch eingetragen seid, koennt ihr dem Mieter entweder wegen Eigenbedarfs oder - wenn ihr selbst in die Einliegerwohnung eingezogen seid - mit um 3 Monate verlaengerter Frist ohne Begruendung kuendigen. Wohnt der Mieter dann schon laenger als 5 Jahre dort (aber nicht laenger als 8 Jahre), betraegt die Kuendigungsfrist im ersten Fall 6 Monate und im zweiten Fall 9 Monate.

Eine Sperrfrist nach Eigentuemerwechsel gibt es hier nicht.