Mieter wohnt in der Hauptwohnung. Einliegerwohnung?
Hallo, ich versuchs ganz kurz zu machen.
Wir haben heute ein "Einfamilienhaus" besichtigt, Bungalow mäßig. Dort ist eine einliegerwohnung drin die aber frei ist momentan. In der "Hauptwohnung" die größer ist natürlich wohnen "Mieter" nicht die vermieter/Eigentümer.
Wir wollen aber wenn wir das Haus kaufen in der Hauptwohnung natürlich wohnen, aber wie gesagt da sind Mieter drin seit 5 Jahren.
Können wir die kündigen wegen eigenbedarf? Es gibt ja auch sowas wie sperrzeit für neue Eigentümer, aber wie sieht es bei einem Einfamilienhaus aus?
3 Antworten
Können wir die kündigen wegen eigenbedarf?
Natürlich könnt ihr das. Die Frage ist, ob die Mieter auch ausziehen müssen oder Härtefallgründe vorbringen :-O
Ich würde die Mieter deshalb ja kennenlernen und dabei feststellen wollen, wie sie einem Umzug in 6 Monaten gegenüberstehen, der mit einer Prämie versüßt als Mietaufhebungsvertrag schriftlich geregelt würde, bevor ich einen Bungalow-Kaufvertrag unterschreibe und bezahle, den ich auf Jahre hinaus nicht nutzen darf...
G imager761
Nachdem ihr im Grundbuch eingetragen seid, koennt ihr dem Mieter entweder wegen Eigenbedarfs oder - wenn ihr selbst in die Einliegerwohnung eingezogen seid - mit um 3 Monate verlaengerter Frist ohne Begruendung kuendigen. Wohnt der Mieter dann schon laenger als 5 Jahre dort (aber nicht laenger als 8 Jahre), betraegt die Kuendigungsfrist im ersten Fall 6 Monate und im zweiten Fall 9 Monate.
Eine Sperrfrist nach Eigentuemerwechsel gibt es hier nicht.