Mieteinkunft in Deutschland / Steuerzahlung in Frankreich
Hallo zusammen,
ich lebe und arbeite in Frankreich und bin hier seit Februar 2012 steuerpflichtig. Allerdings habe ich meine Eigentumswohnung in Deutschland behalten und ab dem 1. Juni 2012 vermietet.
Kann mir jemand sagen, wie hoch der Steuersatz für den Gewinnüberschuß in etwa sein wird? Ansonsten zahle ich ja weiter keine Steuern in Deutschland. Im Internet konnte ich bis jetzt nichts brauchbares finden.
Vielen Dank schon einmal im voraus. Katja
2 Antworten
Nach Artikel 3 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland können Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, also aus Grundbesitz, nur in dem Staat besteuert werden, zu dem der Grundbesitz gehört. Mieterträge aus Grundstücken in Deutschland werden daher auch in Deutschland versteuert. Personen mit Wohnsitz in Frankreich sind hier beschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihren inländischen Einküften, §§ 49 bis 50a Einommensteuergesetz.
Wenn ich einen schwachen Tag habe, gebe ich erst keine falsche Antwort.
Danke für den Stern Helmuthk
Danke für den Stern Helmuthk
Wenn Du deinen Wohnsitz in Frankreich hast, zahlst Du auch dort Deine Steuern, und zwar auch die, die auf die Mieteinnahmen anfallen.
Leider von keiner Sachkenntnis getrübt und daher völlig daneben!
Haupstsache, Du weißt Bescheid. Jeder hat mal einen schwachen Tag, kein Grund, gleich derart auf den Putz zu hauen.