Mieteinkunft in Deutschland / Steuerzahlung in Frankreich

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Nach Artikel 3 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland können Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, also aus Grundbesitz, nur in dem Staat besteuert werden, zu dem der Grundbesitz gehört. Mieterträge aus Grundstücken in Deutschland werden daher auch in Deutschland versteuert. Personen mit Wohnsitz in Frankreich sind hier beschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihren inländischen Einküften, §§ 49 bis 50a Einommensteuergesetz.

Haupstsache, Du weißt Bescheid. Jeder hat mal einen schwachen Tag, kein Grund, gleich derart auf den Putz zu hauen.

@PatrickLassan

Wenn ich einen schwachen Tag habe, gebe ich erst keine falsche Antwort.

Danke für den Stern Helmuthk

Danke für den Stern Helmuthk

Wenn Du deinen Wohnsitz in Frankreich hast, zahlst Du auch dort Deine Steuern, und zwar auch die, die auf die Mieteinnahmen anfallen.

Leider von keiner Sachkenntnis getrübt und daher völlig daneben!