Miete überwiesen, zurückgebucht-Vermieter meldet sich nicht?

7 Antworten

wie sollte man vorgehen wenn das Konto auf dass die Miete überwiesen wird aufgelöst wurde und der Vermieter weder auf Anrufe noch Emails reagiert? 

Dann legt man das Geld an die Seite und wartet bis sich Jemand meldet.

Und zusätzlich schreibt man den Vermieter per normaler Post an und macht ihn auf den Umstand aufmerksam.

Dann legt man das Geld beiseite und wartet einfach ab, bis sich jemand meldet. Bezahlen musst du so oder so, für die Zeit.

Am besten, behältst Du noch die Nachweise, das Du es mehrfach versucht hast, dann kann niemand mehr fordern, wie abgemacht war.

Danke. Hilft es mehrmals per Email nachzufragen um einen Nachweis zu haben? Nicht dass der Vermieter am Ende behauptet er habe einem die neuen Daten zukommen lassen, was nicht so ist? 

@zuckerle9

Ja, du musst das aber alles speichern.

Du kannst dein Vermieter auch bei der Polizei als verschollen melden. Dann wird das Amtlich registriert, schreib aber Uhrzeit und Dienststelle auf, wann Du dort warst.

Oder Du schickst ihm ein Einschreiben mit Rückschein, aber das kostet.

@Rockuser

Einschreiben habe ich schon überlegt, aber dass beweist im Endeffekt ja auch nur dass ich einen Umschlag geschickt habe. Was da drin war kann ich dann ja auch nicht beweisen .

Polizei ist ne gute Idee wenn garnichts anderes geht 

@zuckerle9

aber dass beweist im Endeffekt ja auch nur dass ich einen Umschlag geschickt habe. Was da drin war kann ich dann ja auch nicht beweisen .

Dann läßt man sich den Inhalt von einem Zeugen bestätigen.

@zuckerle9

Quatsch, das mit der Polizei. Die haben besseres zu tun.

Per Email: Gibt es irgendeine Pflicht, seine Emails zu lesen und kann es sein, dass bestimmte Mails einfach im Spamordner landen? Woher will man das wissen?

An Deiner Stelle würde ich noch mal kontrollieren, daß das Konto des Vermieters tatsächlich aufgelöst wurde und nicht bloß ein Überweisungsfehler vorliegt. Dabei hilft ggf. die eigene Bank oder Sparkasse, denn die fremde Bank wird ggf. keine Auskunft geben. Die Überweisungsunterlagen der letzten Zahlung und die entsprechene Rückbuchung würde ich ausdrucken und gut aufheben.

Dann würde ich einen Brief an den Vermieter schreiben, der diese Rückbuchung erwähnt, und um Mitteilung der aktuellen Kontoverbindung bitten, damit ich weiterhin pünktlich meine Zahlungsverpflichtung erfüllen kann.

Das Schreiben würde ich dann per Einschreiben, eigenhändige Zustellung / Rückschein an die Adresse des Vermieters aus dem Mietvertrag schicken. "Eigenhändige Zustellung" würde ich deshalb wählen, weil sonst u.U. der Postbote die Zustellung durch Einwurf im Briefkasten selbst quittieren kann. Entweder kommt der Rückschein zurück, weil die Annahme vom Empfänger selbst quittiert wurde, oder das Schreiben kommt als unzustellbar zurück.

Wenn dann tatsächlich der Brief unzustellbar zurückkäme, würde ich tatsächlich mal bei der nächsten Polizeiwache vorbeigehen und die Sachlage schildern, vielleicht haben die Lust zu helfen; alternativ kann man auch das Einwohnermeldeamt anrufen, das berechtigte Interesse an einer Auskunft lässt sich durch den Mietvertrag ja leicht belegen.

Würde ich damit nicht rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit der Miete weiterkommen, würde ich einen Anwalt fragen.




Ein irrer Aufwand, nur um das Geld los zu werden.

Der Fragesteller sollte sich an die Antworten von johnnymcmuff und anitari halten und gut ists.

ich würde einen Brief per Rückantwort den Vermieter zusenden und ihn auf die Überweisungsproblematik hinweisen also Brief mit Rückschein

Wieso der Aufwand und die Kosten? Normaler Brief mit Vermerk, "wenn unzustellbar, bitte an den Absender zurück", reicht vollkommen aus.

So oder so nützt ein Brief am Ende auch nur was, wenn der Vermieter dann handelt. Wenn er die Miete haben will, wird er sich melden.

Gibts da mehrere Mieter? Da ggf mal fragen... oder nen Hausmeister oder ne Hausverwaltung?

Nein nur 1 Mieter. Der Vermieter vermutet da eher irgendwelche "Gemeinheiten" dahinter. Deswegen die Frage wie man sich da rechtlich absichert .Nicht dass es hinterher heißt der Mieter habe nicht ordentlich gezahlt. 

dann würde ich tatsächlich so vorgehen mit Kontrolle der Bankdaten und Einschreiben mit Rückschein wie es der papavon2teens geschrieben hat

@maggylein

Der Vermieter vermutet da eher irgendwelche "Gemeinheiten" dahinter.

Was ist damit gemeint? Und selbst wenn, kann man nachweisen, dass man sein bestes versucht hat und kann man sofort nachzahlen, wenn der Vermieter die Miete fordert, ist jegliche negative Folge sofort vom Tisch. Selbst wenn der Vermieter fristlos kündigen würde und ersatzweise fristgerecht, wäre dies gegenstandslos, wenn man sich die Nachweise aufbewahrt hat.

Also, nur so kein Drama veranstalten.