Miete mindern bei unzureichdendem Putzdienst

6 Antworten

Hallo !

http://pepelp.blog.de/2011/07/27/mietrecht-11555286/

Zitat von dieser Webseite -->

Der Fehler muss erheblich sein. Eine Minderung ist erst dann möglich, wenn der Fehler die Gebrauchstauglichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt.

Das müsst ihr erst mal beweisen das die Qualität der Arbeit die die Putzfrau abliefert in einem solchen Maße unzureichend ist, dass die Wohnqualität in dem Haus signifikant beeinträchtigt wird.

LG Spielkamerad

Der Mangel ist dem Vermieter anzuzeigen. Er muss Einfluss nehmen, sodass künftig ordentlich gearbeitet wird oder er muss der PK kündigen und eine bessere anstellen.Das schriftlich per Einwurfeinschreiben. Eine Berechtigung aus deinem Bericht hergeleitet für eine Mietminderung sehe ich nicht, da ein erheblicher Mangel als Voraussetzung vorhanden sein muss. Was möglich ist, ist die Kürzung der Position in der Jahresabrechnung. Das müsste dann dem Vermieter als Einspruch zu gegebener Zeit mitgeteilt werden.

Was ist denn überhaupt mietvertraglich zu der Hausreinigung vereinbart?

Mietkürzung ist in so einem Fall nicht möglich. Da müssen alle Mieter einverstanden sein, das eine andere, eventuell teurere Reinemachfrau kommt, wo dann auch die Nebenkosten entsprechen in die Höhe gehen. Du weisst ja auch nicht, was die jetzige Reinigungskraft bezahlt bekommt.

Nö, die Mieter müssen nicht einverstanden sein, welcher Putzdienst beauftragt wird, das ist Sache des Vermieters.

@Bitterkraut

Da müssen alle Mieter einverstanden sein, das eine andere, eventuell teurere Reinemachfrau kommt.

Da die Dame putzt, nur nicht so sauber wie du es möchtest, kannst du keine Mietminderung geltend machen.

Vernachlässigbare Beträge ( z.B. 10% des Anteils der Putzkosten an den Nebenkosten )

Venchlässigbare Beträge?

@Manuelacosta

So sieht es besser aus :-)

@Manuelacosta

Und du hast dich noch nie vertippt??? : -)