Miete mindern bei unzureichdendem Putzdienst
Hallo zusammen. Wir haben hier im Haus eine Putzfrau, die für die Reinigung des Treppenhauses, sowie für die Reinigung der Gemeinschaftsräume zuständig ist. Allerdings arbeitet diese nicht besonders ordentlich. So wird zB. im Treppenhaus nicht , die Fußmatte vor der Tür hochgehoben, sondern einfach drumherum gewischt. Gleiches gilt im Waschkeller. Steht vor der Waschmaschine zB ein Wäschkrob, weil man gerade wäscht, so wird auch hier einfach nur mal schnell drumherum gewischt. Da wir schon versucht haben mit der Frau zu reden, die aber keine Einsicht zeigt, wollen wir dies nun, mit entsprechenden Belegen, (Fotos) der Hausverwaltung melden. Gleichzeitig würden wir gerne, nach einer angemessen Frist, ggf einen Teil der Miete bzw der Nebenkosten kürzen. Es kann ja nicht sein, das wir diese über die Nebenkosten mitbezahlen müssen wenn die Werte Frau ihre Arbeit nicht ordentlich macht. Weiß zufällig jemand wieviel man da von Miete oder Nebenkosten einbehalten kann?
Danke für die Antworten
6 Antworten
Hallo !
http://pepelp.blog.de/2011/07/27/mietrecht-11555286/
Zitat von dieser Webseite -->
Der Fehler muss erheblich sein. Eine Minderung ist erst dann möglich, wenn der Fehler die Gebrauchstauglichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt.
Das müsst ihr erst mal beweisen das die Qualität der Arbeit die die Putzfrau abliefert in einem solchen Maße unzureichend ist, dass die Wohnqualität in dem Haus signifikant beeinträchtigt wird.
LG Spielkamerad
Der Mangel ist dem Vermieter anzuzeigen. Er muss Einfluss nehmen, sodass künftig ordentlich gearbeitet wird oder er muss der PK kündigen und eine bessere anstellen.Das schriftlich per Einwurfeinschreiben. Eine Berechtigung aus deinem Bericht hergeleitet für eine Mietminderung sehe ich nicht, da ein erheblicher Mangel als Voraussetzung vorhanden sein muss. Was möglich ist, ist die Kürzung der Position in der Jahresabrechnung. Das müsste dann dem Vermieter als Einspruch zu gegebener Zeit mitgeteilt werden.
Was ist denn überhaupt mietvertraglich zu der Hausreinigung vereinbart?
Mietkürzung ist in so einem Fall nicht möglich. Da müssen alle Mieter einverstanden sein, das eine andere, eventuell teurere Reinemachfrau kommt, wo dann auch die Nebenkosten entsprechen in die Höhe gehen. Du weisst ja auch nicht, was die jetzige Reinigungskraft bezahlt bekommt.
Da müssen alle Mieter einverstanden sein, das eine andere, eventuell teurere Reinemachfrau kommt.
Da die Dame putzt, nur nicht so sauber wie du es möchtest, kannst du keine Mietminderung geltend machen.
Vernachlässigbare Beträge ( z.B. 10% des Anteils der Putzkosten an den Nebenkosten )
Venchlässigbare Beträge?
So sieht es besser aus :-)
Und du hast dich noch nie vertippt??? : -)
Nö, die Mieter müssen nicht einverstanden sein, welcher Putzdienst beauftragt wird, das ist Sache des Vermieters.