Miete im vorraus zahlen?
Hallo, ich hätte eine Frage.
Ich ziehe beruflich bald um, zurzeit habe ich aber nicht wirklich was angespart.
Nun meine Frage. Wenn ich zum 01.04 umziehe, natürlich muss ich eine Kaution bezahlen. aber muss ich auch direkt die Miete im Vorraus bezahlen oder wird die erste miete erst zum 01.05 fällig?
7 Antworten
Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Die Miete ist bis spätestens 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus anzuweisen. In deinem Fall bei Mietbeginn 1.4.20 wäre dieser Stichtag der 3.4.20.
Ich musste die Wohnung 3 mal direkt als Kaution bezahlen, plus noch die "normale" bzw aktuelle Miete
Dieser Kommentar hillft dem FS nicht. 3 Nettomieten können als Kaution beim Vermieter hinterlegt werden, aber mit Mietbeginn ist nur eine Nettomiete als Teilkaution fällig !
Die Miete zahlt man im Voraus und zwar muß sie in den ersten drei Werktagen des Monats beim Vermieter eingehen.
Auch muß die Kaution im ersten Monat gezahlt werden, es sei denn Du kannst es nicht sofort zahlen, dann in drei Monatsraten.
und zwar muß sie in den ersten drei Werktagen des Monats beim Vermieter eingehen.
Nein, sie muss bis 3. Werktag angewiesen werden. Kontoeingang kann demnach erst zulässigerweise der 4., 5., 6. Werktag sein.
Auch muß die Kaution im ersten Monat gezahlt werden, es sei denn Du kannst es nicht sofort zahlen, dann in drei Monatsraten.
Auch falsch! Es ist das Recht des Mieters, die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen.
Du musst die erste Miete zusammen mit der ersten Kautionsrate bezahlen.
Nein.
Lies mal da:
https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-in-raten-zahlen/
Nein, die 1. Rate ist zum Mietbeginn fällig (hier 1.4.), die Miete für April aber bis 3. Werktag anzuweisen.
hmm kautionsrate? muss man nicht die komplette Kaution direkt zahlen?