Messi-Mieter, was tun?

5 Antworten

Das wird sicher kein Spaß und es wird teuer. Was ich von solchen Mietern halte und was ich tun würde, darf ich hier sicher nicht schreiben. Eine kurze passende Geschichte dazu. Meine Freundin und und wohnten in einer Siedlung, tolle Wohnung, riesiger Balkon, aber das Umfeld drohte zu kippen, also suchten wir uns eine neue Wohnung, wir zogen 2 Monate vor dem Termin aus, zahlten für die Wohnung weiter, der Vermieter erhielt einen Schlüssel von uns um neuen Mietern die Wohnung zu zeigen (würde ich nie wieder machen) Unsere Küche stand noch in der Wohnung, diese wollten wir später abbauen. Als wir nach ein paar Wochen in unsere alte Wohnung wollten, wurden wir nicht rein gelassen, da waren neue Mieter drin, ohne unsere Erlaubnis, (wir zahlten noch die Miete) unsere Küche? Der Vermieter wusste angeblich von nichts, half uns aber auch nicht. Da ich noch immer einen Schlüssel hatte, machte ich ein paar Tage später Nägel mit Köpfen, Ich klingelte und klopfte an meiner alten Haustür, als keiner öffnete schloss ich auf, meine Freundin rief die Polizei (damit uns nichts passieren konnte) 2 Beamte erschienen, diesen erklärten wir die Situation, beide sagten Bravo und blieben bis unsere Küche in unserem Wagen verstaut war. Die zu viel bezahlte Miete erhielten wir zurück, dazu eine Entschuldigung vom Vermieter. Die Moral der Geschichte, manchmal muß man selbst entscheiden was Richtig ist und nicht auf Recht und Gesetz bauen.

candyqueen93 
Fragesteller
 17.02.2013, 15:42

Danke für deine Antwort, ist wirklich krass was den Menschen so alles passiert und wie dreist andere sind.... Aber immerhin ist es doch am Ende noch gut für euch ausgegangen, ich hoffe nur, wir haben auch ein bisschen Glück bei unseren Mietern...

Zuerst müßt Ihr als rechtmäßige Eigentümer im Grundbuch stehen um als Vermieter agieren zu können.

und wir haben Angst, dass sie bis dahin nicht ausgezogen sein werden.

Müssen sie auch nicht. Ihr erbt doch den Mietvertrag mit.

Wenn Ihr wollt das die Mieter ausziehen müßt Ihr ihnen kündigen. Das geht allerdings nur aus wichtigem Grund. Ob Messitum dazu zählt wage ich zu bezweifeln.

Die Mieter haben übrigens nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal was im Mietvertrag von anno dunnemals steht.

Die gestaffelten Kündigungsfristen gelten nur für Vermieter.

Meldung an den Amtsarzt der Kommune, dass die Gefahr im Verzug ist aufgrund unhaltbarer hygienischer Mängel in den Wohnbereichen.

die vermüllung könnt ihr denen in rechnung stellen. allerdings müsst ihr ihnen die möglichkeit geben, das selber zu erledigen. ich würde, wenn so eine lange frist besteht, einige monate vor auszug versuchen, einen termin zu vereinbaren, um zu klären, was zu machen ist. dann denen schriftlich eine liste zukommen lassen inklusive fristsetzung, d.h. dass sie die genannten dinge alle bis zum auszug erledigt haben müssen. bitte mietvertrag beachten, d.h. nicht irgendeine renovierung mit auf die liste setzen, zu der die mieter laut vertrag nicht verpflichtet wären.

ich würde nicht unbedingt damit rechnen, dass die dann am tag x wirklich weg sind, d.h. die eigene wohnung nicht ohne übergang kündigen. allerdings haben sie am tag ab tag x+1 kein recht mehr dort zu sein und man kann sie räumen lassen.

candyqueen93 
Fragesteller
 17.02.2013, 15:40

Danke! Es ist jetzt bereits "einige Monate vor Auszugstag" und das Problem ist leider, dass die Mieter auf Telefonanrufe und Klingeln an der Tür nicht reagieren, die Kündigung mussten wir auch im Briefkasten einwerfen, wir hätten auch gerne vorher persönlich mit ihnen gesprochen. Wir haben uns vor kurzem eben das Haus (also nur den Garten, da man uns nicht ins Haus lassen will) angeschaut, und waren wirklich sehr schockiert über die Zustände. Das lässt uns natürlich vermuten wie es wahrscheinlich im Hausinneren aussieht... Weißt du zufällig noch genaueres bzgl Nachfrist? LG

anitari  17.02.2013, 16:30
@candyqueen93

die Kündigung mussten wir auch im Briefkasten einwerfen,

Ja seid Ihr denn überhaupt schon berechtigt zu kündigen?

So lange Ihr nicht als rechtmäßige Eigentümer im Grundbuch steht seid Ihr das nämlich nicht.

Frage, die andere auch schon gestellt haben: Steht ihr schon als Eigentümer im Grundbuch? Oder habt ihr Vollmachten im Auftrag des bisherigen Vermieters, alle Angelegenheiten rund um das bestehende Mietverhältnis zu regeln?

Eine Eigenbedarfskündigung geht erst, wenn ihr im Grundbuch steht. Mit Vollmacht des alten Vermieters dürft ihr natürlich schon eine Kündigung aussprechen, der die Mieter aber locker widersprechen können. Vermüllung: Eine Besichtigung ankündigen und wenn ihr nichts hört, dazu auch hingehen. Wenn ihr nicht reingelassen werdet, noch einmal schreiben und mit fristloser Kündigung drohen. Wenn es dann wieder nicht klappt, bestehen gute Chancen, dass ihr fristlos kündigen könnt weil sich die Mieter nicht an ihre Vertragspflichten halten. Wenn ihr bei einer Besichtigung dann Vermüllung bzw. schlimme Verwahrlosung feststellt, Frist zur Beseitigung des Mülls bzw. zur Behebung der Verwahrlosung setzen incl. evt. notwendiger Schönheitsreparaturen. Wenn die Frist nicht eingehalten wird (vermutlich nicht vor April oder Mai), dann fristlose Kündigung aussprechen und einen Titel zur neuen "Berliner Räumung" besorgen. Dann habt ihr die Leute vermutlich recht schnell draussen und lange bevor eine Eigenbedarfskündigung greift. Sollten sie jedoch alles gut herrichten und am Ende auch gut übergeben, umso besser für Euch, denn das kann einen Haufen Geld sparen.