Messer zur Selbstverteidigung verboten?

6 Antworten

Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, ist jedes Mittel recht um die Gefahr abzuwehren, egal ob Messer, Pistole oder sonst etwas.

Du spricht hier 2 verschiedene Themen an

1.) Messer:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und 
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.

2.) Notwehr:

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 
Es kann auch so ausgehen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln

Wenn du etwas zu deinem Schutz möchtest kannst du scharfe Waffen vergessen. Einen Waffenschein (der berechtigt zum Führen, also schussbereitem dabeihaben) einer Schusswaffe bekommst du nicht. Eine Waffenbesitzkarte (Besitz von Schusswaffen zuhause und Benutzung im Verein) nützt dir nichts da du die Waffe nicht rumtragen darfst. Lt §42a WaffG ist das Führen von Hieb&Stoßwaffen ebenfalls verboten. Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf  (muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG. Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann. Pfefferspray Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.  Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen). Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!  Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den  Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.  Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray! In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden. Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,  straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ähttps://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahlhl

Man könnte hier jetzt Auszüge aus Wikipedi und sonst was noch alles kopieren und posten, aber die Kurzvariante:

Du darfs ein Messe mit dir führen. Messer gelten als Werkzeuge. Du darfst es im Angriffsfall auch zur Verteidigung nutzen. Dann darfst du aber auch alles andere nutzen, was dir n die Hände kommt: einen Ast, einen Pflasterstein, alles.

Das einzige, worauf du achten musst, ist, ob der Angriff ernstgemeint ist. Aber das ist relaiv einfach daran zu erkennen, ob man grosse Angst verspürt. Die ganze Situation wird hinderher sehr detailliert untersucht werden mit Polizei und allem. Also solltest du dir im Klaren sein, ob es wirklich ein Ernstfall ist.

Nein das geht natürlich nicht.

Die Frage hättest Du Dir aber auch selbst beantworten können....

sicher geht das

Zur Selbstverteidigung ist gar nichts verboten, nur führen darfst Du illegale Waffen nicht. Dazu gehören auch bestimmte Messer.