Meisterprüfung als Feldwebel immer möglich?
Hallo, ich weiß, dass es möglich ist in der Feldwebel Laufbahn eine Meisterprüfung zu absolvieren.
Meine Frage ist ob das auch für folgendes Szenario gilt:
Ich, 21 Jahre, gelernter Elektroniker für Geräte und Systeme (zivil, ebenfalls beim Bund), möchte gerne Feldwebel für Klein-Ziel-Ortungsgeräte (KZO) werden. Des Weiteren würde ich gerne parallel zu gegebenem Zeitpunkt meinen Elektronik Meister machen.
Geht das, oder muss ich wirklich Elektroniker (Fernmelder, ...) als Feldwebel machen.
PS: Ich weiß zwar nicht unbedingt wie das im Zusammenhang steht (klar Technik und so...) aber mein Einplaner empfahl mir extra die Stelle als KZO Feldwebel als ich ihm erzählte dass ich gelernter Elektroniker bin ... Vielleicht ist diese Verwendung schon "ausreichend nah genug" an der Elektronik dran um an der Meisterschule teilzunehmen?
Danke schon mal für die Antworten! :)
1 Antwort
Hallo, ich habe keine Ahnung bezüglich der Weiterbildungs- bzw. Aufstiegsmöglichkeiten bei der Bundeswehr. Falls du mit "Meister" den Meisterbrief bei der Handwerkskammer meinst, dann folgendes: Mit einem Gesellenbrief als Elektroniker kannst du z.B. deinen Elektromeister bei der Handwerkskammer machen. Anbei Auszug der Zugangs-bzw. Zulassungsvoraussetzungen für den Meisterbrief Hwk in einem zulassungspflichtigen Handwerk (also in deinem Fall Elektro bzw. Elektroniker, kommt darauf an, welchen Meisterkurs die jweilige Hwk anbietet): Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einen anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre) ausgeübt hat. Die Berufstätigkeit muss zum Zeitpunkt der Zulassung zur Meisterprüfung nachgewiesen werden.
Gruß Binci.