Meine Nummer wurde auf Facebook gepostet!

10 Antworten

Strafgesetzbuch § 238 Nachstellung

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mache einen Ausdruck von der Warnung der Frau zu deiner handynummer und gehe mit diesem Gesetzestext zur Polizei und stelle dort Strafantrag. Und bei Gericht erwirke durch eine Unterlassungsklage einen Titel gegen die Frau. Ein Schmerzensgeld kannst du da dann auch noch dran hängen, wenn du magst.

Gegen die, die dich beleidigen kannst du auch Strafantrag stellen. Den Paragrafen findest du auch im Strafgesetzbuch (StGB):

§ 185 Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ja. Anzeige wegen unerwünschter Herausgabe deiner Nummer; eventuell Cybermobbing/Belästigung. (Ohne Gewähr).

Jedoch hast du dich auch nicht ganz vernünftig verhalten.

Danke !

Deine nummer wir bei whatsapp automatisch jedem angezeigt übrigen ziemlich böses mädchen ich glaube da kannst du nichts machen außer melden und hoffen weil du bei der Installation von Facebook od. Whatsapp automatisch den datenschutzrecht zustimmst

Hol dir eine zweite Nummer die extra Geld kostet wenn man eine SMS schreibt und mach das ganze nochmal xD ... Falls die Nummer gepostet wird nicht vergessen whatsapp deinstallieren

und dann habe ich eine Beleidigung zu ihr gesagt

Das gehört natürlich mit zu der Geschichte, die man der Polizei zu erzählen hätte und beim zweiten Teil von AUSTEILEN, ABER NICHT EINSTECKEN KÖNNEN sind die nicht amüsiert.

Wenn du eine Strafverfolgung anzetteln willst, dann nimm auch DEINE in Kauf.

Gruß S.