Mein Sohn ist beim spielen hinterm Haus in ein Gulli reingefallen

7 Antworten

Hallo,

die Geschichte ist ungeheuerlich! Es hätte auch mehr passieren können. Stell dir einmal vor, ein kleineres Kind, wäre in den Gulli gefallen, es wäre womöglich ertrunken, wenn es keiner bemerkt hätte.

Habt ihr einen Hausmeister in dem Mietshaus? Der Vermieter ist für solche Schäden verantwortlich. Aber irgendeiner muss den Gullideckel absichtlich oder fahrlässig weggelassen oder weggemacht haben. Das herauszufinden ist Sache der Polizei. Ich würde als erster den Vermieter und dann den Hausmeister darauf ansprechen. Wenn es keiner war, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Körperverletzung oder versuchten Todschlages gegen Unbekannt zu machen.

Das muss auf jeden Fall aufgeklärt werden! Das ist ganz wichtig, bevor es wieder einmal vor kommt, vielleicht war es auch nur ein Jungenstreich, trotzdem.

Ich würde erstmal direkt das Gespräch mit ihm suchen und ihn um eine ordnungsgemäße Sicherung des Geländes bitten.

Letztendlich kannst du ihn zivilrechtlich auf Schadenersatz und eventuell Schmerzensgeld verklagen da er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, Es ist allerdings Unsinnig hier von Aufsichttspflichtverletzung zu reden den die liegt definitiv nicht vor, Strafrechtlich ist hier eher nichts zu machen,

Eine Anzeige erstatten

creacker 
Fragesteller
 06.12.2013, 23:55

danke an alle erstmal an alle

ich habe ein paar bilder vom gulli gemacht. ich würde die euch gerne zeigen... nur ich weiss nicht wie man die hier reintut.

Das recht ist auf ihrer Seite.. Beweise haben sie und sie sind mit garnichts schuldig da ihr Sohn genauso wenig wie sie wissen konnte das auf einer schneeweißen Wiese ein offener Gulli auf ein Opfer wartet.. Egal was sie tuen sie sind nicht schuldig das sie nicht aufgepasst hätten etc. eine Anzeige wäre sinnvoll da. Einerseits eine Erneuerung dieser Deckel nötig ist und dies dann behandelt werden muss.. Zweitens sie können Schmerzensgeld beantragen da wie sie schon gesagt haben ihr Sohn Wunden bei sich trägt die behandelt werden müssen. Somit wäre das Geld nicht für einen Bösen Zweck gefordert!