Mein ex fordert nach der Trennung Geld zurück?

4 Antworten

Hab nie was unterschrieben und es war nie die Rede von einem Darlehen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Du hast hier schon den ausschlaggebenden Punkt selbst genannt.

Wie du dich verhalten sollst? Lächeln und Winken... lächeln... und winken.
Zu einer Klage wird es nie kommen, geschweige irgendwelche Rechtlichen Konsequenzen. Kann dir aber auch jeder seriöser Anwalt bestätigen.

Da er dir das Geld ohne Vertrag etc. GESCHENKT hat, ist die Sache durch ehe sie angefangen hat.

Warum hat dann aber sein Anwalt ein Brief an mich geschrieben mit einer Forderung? Das sollte er doch auch wissen, dass es nicht funktionieren kann oder?

@AlexandraHer

Wenn es ein Seriöser Anwalt ist, ja.
Aber wer weiß was er für einen Blödsinn beim Anwalt gesagt hat oder der Anwalt (vll. sogar einfach nur ein vermeintlicher Anwalt - also Fake kein echter) steckt mit ihm unter einer Decke.

Du kannst ja mal den Namen des Anwalts hier posten oder selber Googlen ob es diesen Anwalt oder die Kanzlei wirklich gibt. Adresse, Ort usw.

Steht im Anwaltsschreiben was drin von wegen "Gemäß Vertrag oder Unterschriebener Darlehns... dinges." irgendwie sowas? Wenn ja, dann würde ich sogar eine Anzeige gegen ihn machen wegen Urkundenfälschung.

@AlexandraHer

Die probieren halt, sie einzuschüchtern.

Einfach kontra geben und gut ist.

@Dichterseele

So schaut es nämlich aus.

So lange nichts unterschrieben wurde, gibt es keine rechtliche Handhabung.

@AlexandraHer

Wenn er dir durch eine schwere Zeit geholfen hat wäre jawohl das mindeste, ihn in einer "besseren" Zeit das Geld zurückzugeben oder nicht? Vielleicht wartet er darauf und will das ganze etwas beschleunigen, der Weg sei dahingestellt.

@Comp4ny

Nein es steht gar nichts drin. Ich hab auch nie was unterschrieben! Nur eine Forderung

@AlexandraHer

Dann ist es halt nur Panik und Druckmache.
Wie gesagt, schau mal ob es den Anwalt überhaupt gibt.

Ich würde dem Anwalt auch nichts schreiben, damit man sich nicht ggf. selbst belastet. Einfach die Schreiben aufbewahren und zuschauen.

So lange du NICHTS unterschrieben hast, musst du auch nichts zurückzahlen. Ich denke er fordert es natürlich nun ein, weil er gekränkt ist und Ihr nicht mehr zusammen seid.

@beefee

Ich hab ihn von Anfang an gesagt, dass ich nichts von ihm möchte weil ich nicht weiß wie und wann ich es ihm zurückzahlen kann. Es war für ihn die ganze Zeit kein Thema, dass er das zurück möchte

@Comp4ny

So ist es auch! Der Anwalt hat mit eine Klage gedroht aber plötzlich hat mir mein ex Nachricht geschrieben von wegen hallo tweety willst du das wirklich? Bussi dein ...

@AlexandraHer

Du hättest das Geld nicht annehmen müssen. Letztlich entscheidest du selbst was du wie moralisch mit dir selbst vereinbaren kannst

@AlexandraHer

LACH okay.. ja ist einfach nur Panik mache.
Ich an deiner Stelle hätte ihm geschrieben "Ja NAME, ich möchte es sehr gerne darauf ankommen lassen und freue mich schon darauf".

Dann wird irgendwelches Bla bla kommen... aber wie gesagt, bezahlen musst du nichts wenn du das moralisch mit dir vereinbaren kannst und möchtest.

@AlexandraHer

Man kann auch unsachgemäße Briefe verschicken, um die Leute zu verunsichern und dann kommen sie der Forderung aus Angst nach.

@Comp4ny

Sein Anwalt fordert extreme Summe was ich nie im Leben bekommen habe noch dazu 600 Euro anwaltskosten

@Comp4ny

Den Anwalt gibt es, hab ich schon nachgeschaut

@AlexandraHer

Okay den Anwalt gibt es also. Dann ist der aber nicht Seriös, denn der müsste wissen dass ohne eine Rechtliche Grundlage (zb. ein unterschriebener Vertrag / Darlehn) keine Durchsetzungschance hat.

Und wenn du sagst es wird sogar mehr gefordert als er dir gegeben hat PLUS Anwaltsgebühren, dann erübrigt sich die Frage doch gleich erst recht was das Ziel des ganzen sein soll.

Wie gesagt, passieren wird da nichts außer leere Drohungen.
Selbst in die Schufa darf da nichts eingetragen werden. Sollte man aber soweit gehen, würde ich auch einen Anwalt einschalten und ggf. mit diesem Prüfen lassen, ob man solch einen unseriösen Anwalt die Lizenz nicht eher entziehen lassen sollte.

@Comp4ny

Eines muss ich aber dazu schreiben, dass ich mich einmal ausprovozieren lassen habe und hab ihm geschrieben, dass er sein Geld zurück bekommt sobald ich es habe aber das hat sich nur auf eine kleine (letzte) Summe bezogen. Und damit spekuliert er jetzt gerade.

@AlexandraHer

Ich würde diesbezüglich nichts mehr sagen.
Es liegt dir streng genommen frei ob du je was bezahlen willst oder einfach das was du mal sagtest "vergessen" hast, wenn du verstehst. Wie du es moralisch für dich vereinbaren kannst.

@Comp4ny

Man kann es natürlich auch anders machen aber nicht so wie er das macht! Im Mai waren das seine Meinung nach 5000 seit dem gab es nichts mehr. Vor 3 Wochen waren das schon 6500 und vorgestern 8000! Er schreibt immer wieder was anderes!und je mehr Zeit vergeht, verlangt er mehr

@Comp4ny

Das stimmt nciht

@AlexandraHer

Wie bereits gesagt, so lange du keine schriftlich niedergeschrieben Vereinbarung zwischen dir und ihm Unterschrieben hast, sind es leere Drohungen und bieten keinen Rechtlichen Spielraum diese bei dir einzuklagen.

@anavi677

Und was soll deiner Meinung nach "nicht stimmen" ?

@Comp4ny

schau auf meine Antwort: Verträge kommen auch zustande, ohne dass man dazu einen Wisch unterschreiben muss.

@anavi677

Du beziehst dich hier jedoch auf eine andere Vertragsart, zb. einem Warenkauf, als auf eine Zivilrechtliche Vertragslage.

In diesem Fall war, wie die Fragestellerin sagte, es eine freiwillige ohne an Bedingung geknüpfte Geldfluss vom damaligen Freund (heute Ex) an die Freundin. So gesehen eine Spende. Da die beiden aber nicht mehr zusammen sind, will er nun sein Geld zurück haben und fordert quasi ohne Rechtliche Grundlage immer mehr für den persönlichen Gebrauch als die Tatsächliche Schuldsumme.

Rechtlich betrachtet hat er keine Grundlage mit der er etwas anfangen kann.
Auch die absurden Höhen die er mittlerweile verlangt (von 5000 nun auf 8000), da würde ihn jeder Richter eigentlich auslachen.

@AlexandraHer

Der Anwalt ist unseriös und beide Forderungen unrechtens.
Was Dein Ex da mit Dir treibt, ist ein mieses Machtspielchen.

Schreib einfach zurück:
"Ich erkenne die Forderung nicht an und möchte nicht weiter behelligt werden, ansonsten erfolgt Anzeige wegen Erpressung und Stalkings."

@Comp4ny

Das stimmt einfach nicht was du sagst. Nirgendwo im §488 steht eine Formerfordernis, das kannst du nicht einfach so erfinden jetzt.

Ausserdem: ein Warenkauf IST eine zivilrechtliche Vertragslage!

Eine Spende (=Schenkung) kann auch zurückgefordert werden, wenn sich der Beschenkte groben Undanks schuldig macht.

bitte. Hör auf Ratschläge zu erteilen, wenn du offensichtlich keine juristische Ausbildung hast. sowas schadet Menschen

@anavi677
wenn du offensichtlich keine juristische Ausbildung hast. 

Jetzt wird es interessant und lustig :)

@Comp4ny

Hast du ja auch nicht.

Du kannst mir nicht erzählen, dass du ein Staatsexamen hast, wenn du gleichzeitig behauptest ein Warenkauf wäre keine zivilrechtliche Vertragslage

gebe ich hier etwa Tipps darüber, wie man möglichst einfach einen ölwechsel macjt? Nein, weil ich davon keine Ahnung habe und das geschulten Leuten überlasse.

@anavi677

Wenn du danach gehst, dürfte man auf GF überhaupt irgendwas schreiben wenn es um rechtliche Dinge geht, nach deiner Aussage.

Da ich mich manchmal missverständlich ausdrücke oder nicht die richtigen Begriffe verwende, heißt es nicht dass die Kernaussage zwingend falsch sein muss.

Was ich schreibe, schreibe ich aus Erfahrungswerten, und man sollte immer jede Antwort mit bedacht lesen und für sich aufnehmen. In diesem Fall spreche ich aus eigener Erfahrung, dass hier nicht viel passieren wird und was der Ex abzieht einfach keine Grundlage hat. Die Warhscheinlichkeit dass hier irgendwas passiert was für die Fragestellerin zum Nachteil werden könnte, ist wahrscheinlich unter 1%. Sollte was kommen oder es sich anders entwickeln, gehe ich davon aus dass jede Person einen Gesunden Menschenverstand hat, sich ggf. Professionelle Hilfe zu suchen.

Was meinst wie oft ich schon solche Fälle hatte oder begleitet habe.
Oft genug um zu sagen: Leere Drohungen, keine Grundlage.

Manche Antworten von meiner Seite aus sind Hilffreich, manche nur eine Hilfestellung und sicherlich manchmal auch falsch ausgedrückt oder fehlerhaft. Deswegen ist man ein Mensch. Fehler sind Menschlich, aber fehler sind auch dafür da um daraus zu lernen.

@Comp4ny

es geht hier nicht darum, ob du dich missverständlich ausdrückst oder nicht. Es geht darum, dass dich deine gute Absicht nicht davor schützt Quatsch zu erzählen.

ebenso kannst du überhaupt nicht beurteilen, ob das ne leere Drohung ist oder nicht: du kennst nur eine Seite und weißt nicht, was der Gegner für Beweise vorlegen kann.

Nur weil die FS sagt es gäbe keine, muss das lange nicht der Wahrheit entsprechen.

Wenn du also so deinen gesunden Menschenverstand anstrengst, müsstest du doch selbst feststellen, dass jemanden falsche juristische Ratschläge zu geben nicht hilfreich ist.

@anavi677
du kennst nur eine Seite und weißt nicht, was der Gegner für Beweise vorlegen kann. Nur weil die FS sagt es gäbe keine, muss das lange nicht der Wahrheit entsprechen.

Deswegen sagte ich ja bereits mehrfach, sofern nichts vereinbart wurde.
Wörter richtig Lesen und Verstehen sind zweierlei.

Man geht erstmal davon aus dass die Geschichte die der FS stellt auch so ist, anhand dessen bekommt jeder FS auch eine Antwort nach besten Wissen und Gewissen. Verschweigt der FS etwas oder erzählt nicht die ganze Geschichte, ist die Sachlage logischerweise auch eine andere, aber dass können wir nicht wissen.

Und das ganze Verhalten seitens des Ex-Freundes nach Erzählung, ist für mich (!) schon mehr als eindeutig dass der Typ offenbar einen Realitätsverlust hat wenn er anstatt 5000 binnen weniger Tage oder Wochen 8000 haben will. Aber das ist eine andere Sache.

Wer in Rechtsfragen besser belehrt werden will, der kann zb. bei 123recht.net nachfragen und um Rat bitten.

@Comp4ny

da ist schon der erste Fehler: es WURDE unter Umständen etwas vereinbart. Nochmal: Verträge gibt’s auch OHNE UNTERSCHRIFT.

Du erzählst hier etwas von wegen das Geld sei eine Schenkung gewesen.

Ich sag dir mal, wie das vor Gericht ablaufen wird:

“Ach Sie meinen das wäre eine Schenkung? Dann beweisen Sie das mal“ -> weil jeder die für ihn günstigen Umstände vor Gericht zu beweisen hat.

Wenn du ihr rätst sich auf etwas zu berufen, was sie offensichtlich nicht beweisen kann, was denkst du was das mit ihrer Glaubwürdigkeit vor Gericht macht?

die Richter sind doch nicht dumm, die wissen doch, dass das eine Racheaktion ist.

Aber das hat die nicht zu interessieren: entschieden wird nach dem Parteivortrag. Wenn er beweisen kann, dass das ein Darlehen war, ist’s BUMSEGAL ob’s Rache ist, oder nicgt.

Das einzige, was man hier raten kann und soll ist es zum Amtsgericht zu gehen und dort einen Beratungsschein zu verlangen.

Nachdem hier manche ganz schön viel Mist geschrieben haben:

Ja, er kann das Geld zurückverlangen. Er hat dir ein Darlehen gegeben, auch wenn du nichts unterschrieben hast. Wenn du beim Bäcker Brötchen kaufst, unterschreibst du doch auch nix und es ist dennoch ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Er hat eine rechtliche Grundlage: §488 I 2, III BGB

LIEBE LEUTE: Verträge kommen auch OHNE UNTERSCHRIFT zustande

Ob er beweisen kann, dass er dir das Geld im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat ist die Frage.

Wie du geschrieben hast, gibt es einen Chatverlauf in dem ihr darüber geredet habt?

Im Zivilrecht gilt der Beibringungsgrundsatz: jede Partei muss Beweise für die für sie günstigen Umstände bringen. Er könnte das evtl mit dem Chatverlauf, vorausgesetzt das Gericht erkennt den Beweis an.

er wurde anwaltlich beraten. Zur Beratungspflicht gehört es auch, dem Mandanten zu sagen ob eine Klage aussichtslos ist oder nicht. Wenn man absolut gar keine Beweise hat, ist die Sache aussichtslos. Deswegen wäre ich vorsichtig mit voreiligen Annahmen, dass er das nicht beweisen kann.

Geh zum Amtsgericht in deiner Stadt, hol dir dort einen Beratungsschein und geh damit zum Anwalt

Da du das Geld angenommen hast, ist juristisch ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Wenn keine Zeugen vorhanden sind / waren, steht Aussage gegen Aussage. In dem Fall könntest du sagen, dass es ein Geschenk und kein Darlehen war.

Da er nun das Geld fordert ist er in der Beweislast, und die ist im geschilderten Fall schwierig bzw. nicht nachweisbar.

Es gibt keine Zeugen! Auch keine Überweisungen! Wie schon geschrieben, hab nie was von ihm verlangt und gleich gesagt, dass es für mich kein Darlehen in Frage kommt.

@AlexandraHer

Hab auch nur gesagt, wie es juristischer Bestandteil in der Beweislast ist. Wenn kein Zeuge vorhanden war, hat er das Nachsehen und du brauchst nichts zu befürchten. Wenn es dir finanziell mal besser geht kannst du ja was zurückzahlen um ein reines Gewissen zuhaben, schließlich hat er dir geholfen und du hast es dankend angenommen. Es ist eben eine moralische sowie Charakterliche Angelegenheit. Müssen musst du es aber nicht,

@Indianer66

Muss noch dazu schreiben, dass er in der Zeit immer wieder in meiner Wohnung gewesen ist

@AlexandraHer

Sorry, jetzt versteh ich den Sinn nicht. Davon mal abgesehen...wenn ihr keine Beziehung habt, wieso hat er noch einen Schlüssel ?

@Indianer66

Er hat keinen Schlüssel. Er hat keine eigene Wohnung und lebt bei seinen Eltern. In der Zeit wo wir zusammen waren, waren wir immer bei mir in meiner Wohnung

@AlexandraHer

Okay. Also nochmal wie bereits von mir geschildert... er kann das Geld nicht zurück verlangen da die rechtliche Grundlage fehlt.

@Indianer66

Ich würde ihm das geld auch zurück zahlen wenn er normal bleiben würde aber nicht wie es sein Anwalt verlangt 6500 bis ende des Jahres. Erstens ist die Summe extrem übertrieben und stimmt nicht zweitens, wie soll es gehen?

@AlexandraHer

Ich habe gesagt, du kannst ihm das Geld oder auch nur einen Teilbetrag zurück zahlen, musst du aber nicht weil die rechtliche Grundlage fehlt. Die 6.500 € bis zum Jahresende zu zahlen ist sowieso utopisch. Darauf brauchst du dich auch nicht einlassen. Bleib ganz locker und mach dir keinen Stress. Egal was der Anwalt schreibt - wenn es wirklich einer ist - die Forderung deines Exfreundes hat keine Beweiskraft. Wenn es wirklich diesen Anwalt gibt vermute ich er hat einen dummen Mandanten gefunden welcher ihn ( den Anwalt ) bezahlt. Ein ordentlicher Jurist hätte von solch einer Forderung aufgrund der Gegebenheit davon abgeraten, juristische Schritte einzuleiten.

@Indianer66

Die Frage ist, was ist wirklich ein Beweis? Er glaubt, ein SMS ist ein Beweis. Das beunruhigt mich nämlich 🤔

@Indianer66

Wie ich schon geschrieben habe, verlangt sein Anwalt von mir, dass ich die Kosten übernehme

@AlexandraHer

Die anwaltskosten 600 Euro für den Brief

@AlexandraHer

Der Beweis ist, dass dein Exfreund dir das Geld gegeben hat. Dafür gibt es keine Zeugen, also kein Beweis. Er kann dem " Anwalt " viel erzählen, muss es aber glaubhaft machen um seine Ansprüche durchzusetzen.

@Indianer66

Auf jedenfall trifft es genau zu! Mein ex redet sehr viel und gern und lügt viel und oft. Und da gibt es noch eine andere Geschichte was es beweißt, dass er nicht die ganze Wahrheit sagt

@AlexandraHer

Wie ich ihn das letzte mal rausgeschmissen habe hat er mein Internet Cube und Alexa ( Amazon Echo) gestohlen das hab ich auch gleich in der Nacht auf der Polizei gemeldet allerdings bis heute noch keine Anzeige erstattet da ich hoffte, dass ich es zurück bekomme. Und er bestreitet das und sein Anwalt hat mir geschrieben dass ich diese Unterstellungen unterlassen soll

@Indianer66

Die Anwaltskosten sind überhöht. Kosten für Anwälte werden nach der RVG erhoben. Schätze, ohne nachgesehen zu haben, die Forderung für den Brief dürfte sich um die 350 € bewegen. Aber auch das würde ich ignorieren.

@Indianer66

Er hat eine rechtliche Grundlage. Das ist’s nicht das Problem. Wenn er es schafft das zu beweisen, muss man das Geld zurückzahlen

@anavi677

Das sehe ich anders. Er muss seine Forderung beweisen und da nichts, kein Schriftstück, kein Zeuge vorhanden ist fehlt jegliche Grundlage.

@Indianer66

kannst du gern anders sehen, ist dann aber falsch.

Du weißt doch garnicht ob es keine Beweise gibt!? Sie sagte doch bereits mehrfach, dass es einen Chatverlauf gab, in dem darüber geredet wurde

IM ÜBRIGEN: Rechtsgrundlage und rechtliche Durchsetzbarkeit sind zwei verschiedene Dinge!!

@Indianer66

Mit einfachen Worten:

das ist wie, als würde man sagen: Jemand hat einen Führerschein, aber kein Auto.

Er darf dann fahren, kann es aber tatsächlich nicht, weil kein Auto da ist

er hat einen anspruch, die frage ist ob er ein Auto (Beweis) hat

Da hast du nix zu befürchten. Nix schriftliches... Aussage gegen Aussage.