Mein Auto wurde durch das Garagentor vom Nachbarn beschädigt, wer haftet?

3 Antworten

Dein Auto ist nicht durch das Garagentor beschädigt worden, sondern Du hast mit dem Auto das Garagentor beschädigt. Aber für solche Fälle bist du ja schliesslich versichert.

du bist selber schuld. du darfst nicht sachen überfahren, die in deinem fahrweg nichts zu suchen haben, sondern musst dich davon überzeugen, dass der weg frei ist. es gibt auch kein gebot oder gesetz, nachdem man sein garagentor geschlossen halten müsste.

Danke für deine Antwort. Ich habe das Garagentor ja nicht überfahren. Als ich an der Garage vorbei ging war sie ja offen. Ich habe mich vor dem fahren überzeugt...und da war nichts zu sehen...mit einem Schiebedach hätte ich evtl. was sehen können. Also hafte ich dafür das das Garagentor sich quasi von selbst wieder fast verschlossen hat und mein Auto beschädigt...hmm...ich weiss nicht :/

@Christinchen12

überfahren oder dagegenfahren - das ist wortklauberei, vom geschehen her aber kein unterschied.

ausserdem ist es leichtsinnig von dir, unter einem tor oder einem anderen schwenkbereich durchzufahren, ohne richtig zu gucken. wenn du kein schiebedach hast, darfst du eben nicht so nah ranfahren bzw nur so nahe, wie du sehen kannst. du haftest also nicht dafür, dass sich ein tor selbständig geschlossen hat, sondern dass du in einen bereich gefahren bist, den du nicht einsehen konntest.

Es gibt kein Gesetz, was besagt, dass Garagentore geschlossen sein müssen. Daher trifft den Nachbarn keine Schuld.