Materialbeschaffung und Verwaltung beim Kleinuntenrnehmer?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

grundsätzlich stellt es kein Problem da geschenkte Rohstoffe zu verarbeiten und nach der "Veredelung" gegen Geld zu verkaufen. Dann habe ich allerdings in der Buchführung keinen Materialeingang zu verbuchen.

Kaufe ich Material und nutze Teile davon für private Zwecke, dann ist der Anteil als Privatentnahme zu buchen, das mag einfache gehen wenn ich 1 t Sand kaufe und davon 500 kg für mich privat verwende, anders wird das und ungleich schwerer, wenn ich z.B. ein altes Auto kaufe und von diesem Teile für mich privat verwende. Würde ich hier Autoteile davon verkaufen, ist es wieder einfach, die Entnahme ist dann das Teil zu Hersetllungs- Beschaffungspreis, zzgl. der Steuer. Säge ich aber einen alten Stuhl ein Bein ab weil ich das privat benötige wird es schwer den Preis zu benennen. Ich denke dies liegt dann an Eurer Kalkulation diesen zu bestimmen.

Ähm, Dein zweiter Absatz ist kappes. Oder Du fragst von hinten durch die Brust nach "Schwarz-Umsätzen". Denn wie soll eine Senkung des Umsatzes zu einer Gewinn-Maximierung führen? Das wäre nur dann der Fall, wenn durch zusätzlichen Umsatz die variablen Kosten nicht gedeckt würden.

Klar kann man sich Sachen schenken lassen. Nur: Was soll das bringen? Es ist natürlich so: Wenn ein Imbissbetreiber 100 Würstchen für 150 Euro bekommt, die er dann für 250 Euro verkauft entsteht ein Gewinn von 250 Euro. Dieser Gewinn ist aber ganz normal steuerpflichtig.

Bekommt Ihr z.B. von Euren Eltern 150 Euro als Starthilfe geschenkt, dann wäre diese Schenkung privat. Ihr könntet davon die Würstchen kaufen und hättet 150 Euro Wareneinsatz und wieder die Einnahmen von 250 Euro. Unter dem Strich wären nur 100 Euro zu versteuern.

Bei der Umsatzsteuer wären die 250 Euro trotzdem in jedem Fall zu berücksichtigen. Also entweder bei der Grenze der Kleinunternehmereigenschaft zu beachten oder im Falle der Umsatzsteuerpflicht die Umsatzsteuer zu zahlen.

Wenn Ihr was von Eurem Einkauf entnehmt, dann ist das eine Privatentnahme - Genauer gesagt Eigenverbrauch. Also auch wieder Umsatz. Also wenn Ihr von den 100 Würstchen 10 entnehmt, dann wäre ein Umsatz zu den Wiederbeschaffungskosten zu versteuern. Also 10 Euro beim Kleinunternehmer brutto für netto oder eben aufgeteilt in Umsatz und Umsatzsteuer.

Selbstverständlich werden alle getragenen Aufwendungen im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit ordnungsgemäße Belege vorgelegt werden können. Also eine Rechnung für den Wareneinkauf wäre verloren gegangen, dann könnte die unter Umständen nicht geltend gemacht werden. Ob und wie man die Aufwendungen (unterstellt es wurde tatsächlich was gekauft) trotzdem geltend machen kann, dass wäre die Frage an den eigenen Steuerberater.

Aber auch ob bei den geplanten Investitionen und der Geschäftsidee die Kleinunternehmerregelung tatsächlich günstiger ist, dass ist eine Frage die mit dem Steuerberater zu klären ist. Ebenso zu klären ist die Frage ob Ihr tatsächlich eine GbR oder zwei Einzelunternehmen gründen solltet. Letzteres kann dann der Fall sein, wenn die Einnahmen schnell den Freibetrag der Kleinunternehmerregelung überschreitet.

Ich kann Euch nur den Tipp geben: Sucht Euch einen Steuerberater. Bei solchen Entscheidungen sind wir nicht im Baumarkt und schneller sind die Finger eingeklemmt, als man denkt. Selbst als langjährig in der Steuerberatung tätiger und heute Geschäftsführer überlege ich immer wieder ob ich nicht einen Steuerberater beauftrage. Vier oder sechs Augen, nämlich die des Sachbearbeiters auch noch, sehen mehr als zwei Augen. Daher ist der eigene Wissensstand für diesen Tipp gar nicht so entscheidend. Auch ist die Frage: Wie viel Zeit verwendet man auf die Tätigkeiten, die abgegeben werden können. Und ob diese nicht mehr Umsatz ermöglichen... In meinem Fall sieht es anders aus, da ich mit Steuerberatern immer wieder kooperiere, da bin ich ohnehin gezwungen schon dafür auf dem Laufenden zu sein...

Moin und danke erstmal für die ausführliche Antwort. Allerdings hab ich da noch aufgrund dessen, was ich gelernt hab, noch Fragen.

Zum einen: Warum Kappes? Vielleicht war es blöd ausgedrückt. Deswegen nun genau erklärt, was gemeint ist. Wenn ich Material für 150 Euro kaufe, verarbeite und für 250 Euro verkaufe, dann habe ich einen Gewinn von 100. Wenn ich bei gleichbleibenden Einnahmen aber meinen Gewinn maximieren will, muss ich auf der Ausgabenseite, also bei den Materialkosten etwas senken, was dann ja automatisch den Umsatz senkt, da meines Wissens nach, Umsatz grob gesagt definiert wird mit Ausgaben+Einnahmen.

Was mich zur nächsten Frage führt... Wenn ich Würstchen für 150 kaufe und für 250 verkaufe... Warum hab ich dann einen Gewinn von 250? Ich hab mal gelernt, dass der Gewinn (oder halt auch der Verlust im schlimmeren Fall) durch die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben definiert wird. Deinem Beispiel nach, würde ich dann ja auch Gewinn machen, sollte ich für die Würstchen nur 100 bekommen. Für mich allerdings wäre das ein Verlust von 50...

Warum ein "Kleinunternehmen" als GbR und nicht zwei einzelne? Nun zum einen, weil wir ja rein theoretisch eine GbR sind, was mir auch durch die IHK schon bestätigt wurde. Zum anderen, weil wir innerhalb unserer Idee untetschiedliche Aufgaben erfüllen. Grob gesagt ist der eine für das Künstlerische zuständig, der andere für IT etc... Es gibt noch einen dritten Grund, den man aber bitte nicht ernst nimmt. Früher, wo in der Schule noch kein Wirtschaftsrecht auf dem Lehrplan stand, dachte ich immer, dass GbR für Gebrüder steht xD

Letztendlich gehen wir da vielleicht unbedarf aber nicht blind oder unbelesen heran. Dass wir später definitiv einen SB brauchen, ist uns beiden klar. Aber nicht, solange wir froh sind, wenn wir 100 Euro p.P. als Gewinn irgendwann mal erwirtschaften. Man darf nicht vergessen, dass wir das beide nebenberuflich machen. Auch unsere zu erwartenden Ausgaben, werden recht gering sein. Noch geringer halt, wenn wir das Material nicht bezahlen müssen (um den Bogen wieder zum Anfang zu führen)...

Privat kannst du das machen. Bei Unternehmen musst du UmSt zahlen wegen der Mehrwertsteuer. Material geschenkt taucht nicht in der Steuer auf. Natürlich kannst du ja alles anmelden. Aber ich habe es nie gemacht. Sofern du keine Mehrwertsteuer ausschreibst hat du ja keine Umsatzsteuer. Lasst euch eben nicht in die Karten schauen. Anders wäre es wenn du Material kaufst. Aber ich kenn manche Motalapostel die nun kommen und meinen dass ihr damit Gewinn macht. Ganz Ehrlich? Kack drauf. Kriegt eh keiner mit.

Privat kannst du das machen. Bei Unternehmen musst du UmSt zahlen wegen der Mehrwertsteuer.

Hö?

Der Fragesteller redet davon ein Keinunternehmer zu sein. Heißt es wird keine USt. ausgeiwesen und auch keine Vorsteuer abgezogen.

@kevin1905

Unternehmen schreiben Rechnungen mit Mehrwertsteuer, die sie beim Finanzamt durch Umsatzsteuer einstreichen.

@Schlafknetkopp

@Schlafknetkopp - Also ganz freundlich gesagt, irgend etwas zum Thema hast Du verstanden. Nur Kevin und so geht es mir auch, wissen nicht was. Bzw. was Du da schreibst sind irgendwelche selbst erdachten Geschichten. So wie das Wort 'Motalapostel'.

Hi,

du musst dann natürlich den Teil für private Zwecke auch als Privatentnahme verbuchen.