Massagepraxis im Eigenheim--- Nutzungsänderung erforderlich?

4 Antworten

Das mit freiberuflich wird nicht gehen. Das ist ein ganz bestimmter Begriff für ganz bestimmte Berufe und für Leute mit ganz bestimmter akademischer Ausbildung: Notare, Anwälte, Ärzte, Ingenieure, Gutachter usw. Alles andere ist Gewerbe und im Prinzip unkompliziert zum Beantragen und Durchführen. Sofern es Einschränkungen im Nutzungsplan der Wohnanlage gibt, müssen diese berücksichtigt werden. Aber nicht jede Wohnanlage hat automatisch eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit (ich würde mich erkundigen). Es kommt meistens darauf an, ob die Mitbewohner der Wohnanlage auf eine evtl. vorhandene Regelung bestehen. Falls es so eine gibt, ist bei regem Publikumsverkehr mit Widerstand zu rechnen. Das bringt Unruhe und möglicherweise auch eine Verknappung des Parkraumes mit sich.

Eine Nutzungsänderung muss auch angezeigt werden! Ein reines Wohngebiet dient dem Wohnen. Grundsätzlich ist eine Arzt- oder Massagepraxis auch in einem reinen Wohngebiet zulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 5. September 2005, Az.: 10 A 3511/03 entschieden. Weiss nicht, woher du kommst? Durch die bloße Änderung der Nutzungsart, auch wenn diese nebenberuflich und nur zeitweise erfolgt, ist eine Anzeige auf Nutzungsänderung erforderlich.

Ohne Gewerbeschein läuft in Deutschland nichts. Dem Bauamt wird das alles piepe sein. Es sei Du willst kräftig anbauen. Aber dem Steueramt der Stadt, Gewerbeamt der Stadt und der Außenstelle für Griechenland-Spenden dem Finanzamt meine ich damit wird es interessieren. In Eigenheimen sind oft viele gewerbliche Dinge untergebracht ohne das daß Wohnfeld negativen Einfluß nimmt. Also nur zu. und viel Erfolg.

Es kommt auf Deine Berufsausbildung an. Ohne Gewerbeanmeldung siehen diese "Wohlfühlmassagen" etwas komisch aus!