Markenname ist eine Stadt. Rechtlich okay?

5 Antworten

Markenrechtlich ist ein Markenzeichen, dass ausschließlich aus dem Namen einer Stadt bestünde eher problematisch.

1.Irreführende Angabe

Beteiligte Verkehrskreise (=Kunden) könnten darunter verstehen, dass die damit gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung von dort stammt (=Herkunftstäuschung) oder mit Wissen und Wollen der Körperschaft öffentlichen Rechts (=Stadt) in Verkehr gebracht wird (z.B. Rufausbeutung, Namensanmaßung). Sowas kann dann auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

2.Freihaltebdürftige (geografische) Angabe

Einen Markenschutz wird man für solch eine Bezeichnung, die ausschließlich aus dem Stadtnamen bestünde wegen absoluter Schutzhindernisse (§8 Markengesetz) nicht erreichen können. Siehe Bundespatentgericht „Cloppenburg“ Az. 27 W (pat) 108/99 v. 11.04.2000, Bundespatentgericht „Newcastle“ Az 32 W (pat) 322/03 v. 19.01.2005 und Bundespatentgericht „Barcelona“ 26 W (pat) 20/08 v. 03.08.2009.

Ich würde VOR Aufnahme der Geschäftstätigkeit daher zur Namensänderung raten und - um eine Markenverletzung durch Benutzung des geänderten Namens zu vermeiden – eine Markenrecherche und/oder Markenanmeldung dringend empfehlen.

Gruß patmade

dass dieser Name mit einer Stadt ein Belgien identisch ist.

dann frage in dieser Stadt nach, ob Du ihren Namen verwenden darfst

Fällt Dir selbst nichts kreatives ein?

muss ich mir da Sorgen machen?

diesen sorglosen Satz lese ich komischerweise immer bei Kinderfragen, wenn ich den schon lese....jetzt fehlt nur noch "was soll ich tuhen/tuen"

Du kannst mal aufs Markenregister gehen und eine Recherche starten.

Im Markenregister wurde nichts gefunden. Mein markenname ist ein kleines Dorf in Belgien

@Pryming

Dann wirds wohl gehen.

Nein sorry. Wird der Stadt nicht gefallen...

Zur Not: Anfragen.