Marder hat geliehen roller beschädigt wer zahlt?

8 Antworten

Hallo IwoisKeinName,

ein Marderbiss ist ein versicherter Teilkaskoschaden. Der Schaden würde also über die Teilkasko des Rollers reguliert werden, sofern diese mitversichert ist. Zu beachten ist dann noch, ob eine Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung besteht.

In der Privathaftpflicht sind Kfz-Schäden grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn du dir den Roller geliehen hast. Schau mal in deinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht nach. Du wirst den Punkt sicher finden.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Deine Privathaftpflicht wird für einen Schaden an einem Kfz nicht haften! Wenn überhaupt, würde hier eine Teilkasko-Versicherung des Halters den Schaden übernehmen! Dafür müßt Ihr aber nachweisen können (beispielsweise durch Tierhaare), das es durch einen Marderbiß verursacht wurde! Besteht keine Teilkasko, so mußt Du Dich wohl mit dem Halter des Rollers privat einigen!

Kommt auf den Vertrag an, ab die Versicherung Schäden für ausgeliehene Sachen übernimmt. Ansonsten mußt du den Schaden tragen.

dies trifft nicht für Kraftfahrzeuge zu!

Inwiefern sollst du denn hier schuldhaft einen Schaden verursacht haben? Du haftest nicht für den Schaden, also reguliert auch die Haftpflicht nicht.

aber ich habe ihn ja geliehen und bei mir ist er kaputt gegangen

@IwoisKeinName

Für Kraftfahrzeuge besteht eine Pflichtversicherung.

Wenn keine Teilkasko mitversichert ist, zahlt der Fahrzeughalter den Schaden selbst.

@IwoisKeinName

Und? Es handelt sich hier um vertragsgemäßen Gebrauch, eine Verschlechterung der Sache hast du nicht zu vertreten.

Die Teilkasko, der Kfz-Versicherung.

150€ Selbstbeteiligung

@IwoisKeinName

Dann hat der Fahrzeughalter Pech und darf den Schaden selbst zahlen.