Mann willigt nicht in Scheidung ein. Wann Scheidung möglich?

6 Antworten

Die Ehe kann nach einem (1) Trennungsjahr geschieden werden, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen.

Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung, kann die Ehe ohne seine Einwilligung frühestens nach drei Trennungsjahren geschieden werden.

.... so  in etwa steht es im Gesetz. 

In der  Praxis wird die Ehe nach 1 Jahr  trotzdem geschieden(zumindest in Bayern), wenn  das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass  die Ehe zerrüttet ist. Dies ist dann der Fall, wenn   Du   z.  B.  einen neuen Freund hast,  es Auseinandersetzungen gab   bzw. Du  erklärst, dass Du die Ehe auf keinen Fall mehr fortsetzen möchtest. 

Wenn der andere Partner meint, dass er  mit der Scheidung, ohne Angabe von triftigen Gründen, nicht einverstanden ist (nur um den anderen Partner zu ärgern oder die Scheidung zu verzögern )  wird er damit nicht  durchkommen. 

Der andere Partner kann sich auch nicht mit dem Argument des Liebeskummers der Scheidung verweigern. So ist nun mal das Leben. Da muss er  in der heutigen  Zeit darüber hinwegkommen. 

Hallo, 

eine Zerrüttung der Ehe kann vom Gericht auch festgestellt werden, wenn einer der Ehegatten nicht in die Scheidung einwilligt. In diesem Fall greift lediglich die gesetzliche Vermutung nicht, d.h. das Gericht muss sich positiv überzeugen, dass die Ehe gescheitert ist. 

Üblicher Grund, bei dem das Scheitern der Ehe nach Ablauf eines Jahres festgestellt wird, ist dann der Fall, wenn einer der Partner in einer Beziehung mit einem neuen Partner lebt. 

Ein einfaches Sichverweigern gegen die Scheidung, ohne entsprechende Gründe vortragen zu können, warum die Ehe nicht gescheitert sei, reicht zur Verhinderung der Scheidung einem Jahr nicht aus. 

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach § 1566 I BGB wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet nach Ablauf des Trennungsjahres, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der weitere Ehegatte ihr zustimmt. Andernfalls wird das Scheitern erst nach 3 Trennungsjahren vermutet (Absatz 2). In deinem Fall müssen also die drei Jahre abgewartet werden, sofern das Scheitern der Ehe nicht nachgewiesen werden kann.

Wie mache ich ein definitives Scheitern der Ehe nach dem Trennungsjahr deutlich?

@Frage3885

Hat es gegenseitige Mordversuche gegeben? Das wäre enorm hilfreich^^

@Frage3885

Beim Termin beim Gericht werdet ihr gefragt, er wird ablehnen, damit ist das Thema erst mal durch. Nach 3 Jahren kann er sich nicht mehr sperren. Nachweisen kann man das nicht.

Das ist eine schwere Frage, die ich dir auch nicht zufriedenstellend beantworten kann, da ich kein Familienrechtsexperte bin. Für das Scheitern der Ehe ist jedoch erforderlich, dass keine Lebensgemeinschaft der Ehegatten besteht und die Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Relevante Umstände könnten z.B. die Eingehung einer neuen Beziehung/Ehe, Ehebruch oder eine dem anderen Ehegatten gegenüber "feindliche" Gesinnung sein.

Die Ehe kann nach einem (1) Trennungsjahr geschieden werden, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen.

Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung, kann die Ehe ohne seine Einwilligung frühestens nach drei Trennungsjahren geschieden werden.

scheidung ist nach drei jahren möglich. will er also nicht einwilligen in die scheidung, dann wirst du eben noch zwei jahre warten müssen.