Mann bekommt nicht frei zur Geburt seines Kindes

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Selbstverständlich ist Urlaub in den ersten Wochen oder Monaten meist ein heikles Thema. Trotzdem - Urlaubssperren nur mit der Begründung, daß die Wartezeit noch nicht herum ist, sind nicht zulässig. Mit dem § 616 im BGB ist geregelt, daß es Sonderurlaub/Freistellung für "besondere Anlässe" gibt, dazugehört auch die Geburt Eures Kindes. Und zwar ist diese Freistellung eine entgeltliche Freistellung.

Weiterhin ist die Aussage, daß eine Krankmeldung ein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung sei, nicht richtig. Während der Probezeit kann man zwar gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen, dies kommt aber einer außerordentlichen Kündigung nicht gleich.

Gibt es einen Tarifvertrag? Meist sind solche Dinge darin geregelt. Außerdem können Urlaubs- und Sonderurlaubsregelungen auch im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Das wäre zu prüfen.

Wenn es einen Betriebs- oder Personalrat in dem Unternehmen gibt, soll Dein Mann sich mit ihm in Verbindung setzen.

Danke! Wenn man nun von diesem Paragraphen Gebrauch macht oder sich sonst wie gegen die Urlaubssperre wehrt, wird man dann wohl grundlos dennoch gekündigt. Aber erwähnen kann es man beim Arbeitgeber mal.

@unserrasmus09

Ich rate auf alle Fälle dazu, die Personalvertretungen mit ins Boot zu nehmen. Dafür sind diese da, ich hoffe, so etwas gibt es in der Firma.

Weiterhin ist die Aussage, daß eine Krankmeldung ein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung sei, nicht richtig

Wenn eine Krankmeldung "offensichtlich" ohne entsprechenden Hintergrund erfolgt, kann das durchaus ein Kündigungsgrund sein (ich erinnere mich an ein paar Beispiele, wo jemand kurzfristig Urlaub haben wollte, und - da dieser nicht gewährt wurde, "plötzlich" erkrankte - und daraufhin erfolgreich gekündigt wurde (nein, die Quelle suche ich jetzt nicht), ähnliches gab es auch nach (berechtigten Zurechtweisungen des AN, der daraufhin für einige Tage "krank" war (und doof genug war, dies Kollegen zu erzählen)...

@DerBube1

Danke für den Stern :-)

Offenbar ist dein Mann in keinem besonders guten Betrieb gelandet. - Es ist nämlich arbeitsrechtlich nicht so, dass in der Probezeit andere Regeln gelten würden, als nach der Probezeit, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Also hat dein Mann Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt seines Kindes. - Er hat zwar keinen Anspruch auf einen längeren, zusammenhängenden Urlaub, aber tariflich mindestens auf 1 Tag (evtl. sogar 2 Tage) zum Zeitpunkt der Geburt.

Ob er sich nun mit seinem Arbeitgeber darüber kontrovers auseinander setzen will, bleibt allerdings seiner Entscheidung und Diplomatie überlassen.

Er hat ein Recht darauf. Mal davon abgesehen, würde ich nicht arbeiten wollen in einem Umfeld, wo dieses einmalige Erlebnis verwährt wird, auch wenn ein Kind unterwegs ist. Es gibt so viele Jobs da draußen.

Ein Tip:

Man schreibe einen Brief in dem man per Einschreiben bestätigt, dass man, wie im Vorgespräch besprochen, Gebrauch von seinem Recht nach § 616 BGB macht.

Bitte Lesen: http://www.juraforum.de/lexikon/erkrankung-eines-kindes-eines-arbeitnehmers

Dies dann natürlich auch machen.

Entweder schluckt es der Arbeitgeber oder er wird daraus einen Kündigungsgrund herleiten. In diesem Fall wird binnen 3 Wochen bitte das Arbeitsgericht angerufen. auch in der Probezeit ist man nicht Rechtslos, auch wenn einige Schreiber dies hier immer wieder behaupten.

Eine deiner anderen Fragen habe ich so verstanden, dass DU noch ein weiteres, etwa 2-jähriges Kind hast. Lebt dieses Kind in eurem Haushalt? Dann kann dein Mann, wenn du zur Entbindung ins Krankenhaus musst, für die Betreuung des Kindes-unter-12-Jahre Betreuungstage (bis zu 10) bezahlt von der Krankenkasse nehmen.

Andererseites kann der Arbeitgeber deinen Mann innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen (und wird es wohl, wie schon angekündigt!).

Für mich wäre das unsoziale Verhalten das AG jetzt schon ein Grund, mir noch vor der Geburt eine neue Stelle zu suchen.