Maklerprovision Käufer 3.57 Prozent und Verkäufer 3.57 Prozent ..habe einen Maklervertrag ...darf der Käufer sich weigern zu zahlen?

4 Antworten

3,57 % deutet nicht auf Miete (wie die bisherigen Antworter vermuten), sondern auf Kauf.

Diese neue Regelung bei den Maklerkosten geht es nur um Maklercourtagen für Mietobjekte, nicht für den Kauf von Immobilien.

Also muss jeder bei einem Kaufvertrag seinen Anteil zahlen.

> habe einen Maklervertrag ...darf der Käufer sich weigern zu zahlen ?

Für den Käufer ist es irrelevant, ob Du einen Maklervertrag hast. Für ihn gilt der Vertrag, den er abgeschlossen hat - also  u.U. der Kaufvertrag und nichts anderes. Wobei ein Maklervertrag auch stillschweigend zustande kommen kann - das macht es nicht einfacher.

Vielleicht schreibst Du noch ausführlich, wie die Beauftragung des Maklers zustandekam? Und woraus Du die Pflicht des Käufers ableitest, aus dem Kaufvertrag oder aus dem Maklervertrag?

Solltest Du einen Maklervertrag abgeschlossen haben, der dem Makler das alleinige Recht zum Verkauf einräumt, und dann den Käufer ohne Zutun des Maklers gefunden haben, wirst Du wohl 2 mal die 3,57% zahlen müssen.

Ich habe mit dem Makler einen Vertrag gemacht von 3,57 Prozent des Verkaufspreises...mehr habe ich nicht ....Die Käufer die erst mich angesprochen haben ,habe ich an meinen Makler verwiesen der sich dann um alles weitere gekümmert hat ....den Makler habe ich über meine Bank beauftragt ...Bank und Makler haben mir versichert mit dem Käufer über die fällige Käuferprovision gesprochen zu haben ..die Käufer streiten das jedoch ab ..die Käufer haben mit dem Makler keinen Vertrag gemacht über die Provision weil sie davon ausgegangen sind das der Verkäufer alles zahlt was ja nicht stimmt ...Ich habe meinen Anteil der Provision gezahlt ...die Käufer wollen sich einen Anwalt nehmen

@Filzy

> Ich habe mit dem Makler einen Vertrag gemacht von 3,57 Prozent des Verkaufspreises...mehr habe ich nicht

Und wo ist jetzt Dein Problem? Wenn Du den Sachverhalt zutreffend geschildert hast, hat jetzt der Makler das Problem, dass der Käufer ihm keine Provision zahlen will. Was schert es Dich?

laut neuem gesetz zahlt der auftraggeber den makler alleine. wenn der verkäuffer beauftragt hat muss er auch alleine die gesamte courtage zahlen.

Verkäufer nur mit einer F! Dagegen hat Koffer zwei Fs!